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Inhaltsstoffe

Matcha, vegan und glutenfrei: worauf es in der Zutatenliste ankommt

Reiner Matcha ist gemahlener Grüntee und sonst nichts. Damit ist er vegan und von Natur aus ohne Gluten, denn die Teepflanze ist kein Getreide und kein Tier war beteiligt. Heikel wird die Frage erst bei Latte-Mixen, Sticks und Fertiggetränken, in denen Milchpulver, Molkenerzeugnisse oder Getreidebestandteile stecken können. Dieser Artikel zeigt, was beide Begriffe rechtlich bedeuten und an welcher Stelle du das in zehn Sekunden selbst prüfst.

Reiner Matcha besteht aus einer einzigen Zutat

Matcha entsteht aus beschatteten Teeblättern, die getrocknet, von Stielen und Blattrippen befreit und anschließend zu Pulver vermahlen werden. Es wird nichts hinzugefügt, nichts extrahiert und nichts nachgesüßt. Genau das machen amtliche Reihenuntersuchungen sichtbar: Die bayerische Lebensmittelüberwachung hat 2024 insgesamt 47 Matcha-Proben aus dem Einzelhandel geprüft. Der Koffeingehalt lag zwischen 1,4 und 3,6 Gramm je 100 Gramm Trockenmasse bei einer Mindestanforderung von 1,5 Gramm je 100 Gramm. Die säureunlösliche Asche, ein Maß für mineralische Fremdanteile, lag bei 36 Proben unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,08 Prozent, der Höchstwert erreichte 0,15 Prozent gegenüber einer Vorgabe von 1,0 Prozent. Beanstandet wurden fünf der 47 Proben, und zwar ausschließlich wegen der Kennzeichnung, nicht wegen der Zusammensetzung. Ein Pulver, das nur aus Blatt besteht, braucht streng genommen gar kein Zutatenverzeichnis, weil eine Einzelzutat sich selbst beschreibt. Wer trotzdem eine Liste auf der Dose findet, sollte sie lesen. Wie dieselbe Untersuchungsreihe bei den Metallgehalten ausgefallen ist und was davon rechnerisch in einer Schale landet, rechnet „Aluminium in Matcha: die Messwerte richtig einordnen“ Schritt für Schritt vor.

Was vegan rechtlich bedeutet und warum Matcha darunter fällt

Eine eigene EU-Rechtsdefinition für die Angabe vegan gibt es bis heute nicht. In Deutschland gilt stattdessen der Wortlaut der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel des Deutschen Lebensmittelbuchs in der Neufassung vom 10. September 2024. Dort steht unter Nummer 1.1.1: Vegan sind Lebensmittel, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme, keine Verarbeitungshilfsstoffe und keine vergleichbar eingesetzten Nichtlebensmittelzusatzstoffe tierischen Ursprungs zugesetzt oder verwendet worden sind. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hält dazu fest, dass diese Leitsätze für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, Überwachungsbehörden und Gerichte eine wichtige Orientierungshilfe sind. Gemahlenes Teeblatt erfüllt diese Anforderung ohne Umwege: Es gibt keine Trägerstoffe, keine Aromen und keine Enzyme, die man prüfen müsste. Der einzige Punkt, an dem eine Marke die Aussage verlieren könnte, wäre eine Beschichtung, ein Rieselhilfsmittel oder ein Aroma – und das steht dann im Zutatenverzeichnis.

Glutenfrei: der Grenzwert liegt bei 20 Milligramm je Kilogramm

Für die Angabe glutenfrei gibt es anders als bei vegan eine harte Zahl. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 der Kommission vom 30. Juli 2014 regelt im Anhang, Teil A: Der Hinweis glutenfrei darf nur verwendet werden, wenn ein Lebensmittel beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 20 Milligramm je Kilogramm aufweist. Daneben steht die zweite Stufe: Sehr geringer Glutengehalt darf ein Erzeugnis heißen, wenn es speziell zur Reduzierung des Glutengehalts verarbeitete Zutaten aus Weizen, Roggen, Gerste oder Hafer enthält und höchstens 100 Milligramm je Kilogramm erreicht. Matcha muss dafür nichts tun. Die Teepflanze gehört nicht zu den Getreiden, die in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung als glutenhaltig aufgeführt sind. Interessant ist die Kehrseite: Ein Hersteller darf glutenfrei nicht so herausstellen, als sei das eine Besonderheit seines Produkts, wenn alle vergleichbaren Erzeugnisse dieselbe Eigenschaft haben. Wer für den eigenen Haushalt zusätzliche Sicherheit möchte, achtet auf das lizenzierte Ährensymbol: Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft ist in Deutschland die Lizenzgeberin dieses Zeichens und führt eine Liste der Unternehmen, die es als Lizenznehmer nutzen dürfen.

Wo Milchpulver und Getreide doch ins Spiel kommen

Die Fragestellung kippt, sobald aus dem Pulver ein Fertigprodukt wird. Ein Matcha-Latte-Stick soll sich in kaltem Wasser lösen, cremig schmecken und ohne Aufschäumer funktionieren. Dafür brauchen die Rezepturen Trägerstoffe und Milchbestandteile: Magermilchpulver, Süßmolkenpulver, Milcheiweiß, dazu Glukosesirup, Maltodextrin oder Reissirup-Pulver. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse stehen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden, ebenso glutenhaltige Getreide. Genau das ist der Punkt, an dem eine vegane oder glutenfreie Ernährung stolpert – nicht am Matcha, sondern an dem, was um ihn herum gebaut wurde. Auch Sahnepulver, Butterreinfett und tierisches Aroma sind in dieser Produktgruppe anzutreffen. Welche Bausteine in solchen Mischungen typischerweise auftauchen und wie viel Pulver am Ende übrig bleibt, ist ausführlich beschrieben in „Matcha-Sticks und Latte-Mixes: der Blick auf die Zutatenliste“. Bei loser Ware und in der Gastronomie gibt es kein Etikett; dort musst du nach den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen fragen, und das Personal muss darüber Auskunft geben können.

Die Reihenfolge in der Liste ist die eigentliche Information

Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt fest: Das Zutatenverzeichnis besteht aus einer Aufzählung sämtlicher Zutaten des Lebensmittels in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels. Für den Zehn-Sekunden-Test heißt das: Lies die ersten drei Einträge. Stehen dort Zucker, Magermilchpulver und Glukosesirup, ist der Matcha-Anteil klein, und die Frage nach vegan oder glutenfrei entscheidet sich an den Milch- und Getreidebestandteilen. Steht dort nur Grüntee, gemahlen, ist die Sache erledigt. Der zweite Blick gilt der Hervorhebung: Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b derselben Verordnung verlangt, dass ein Allergen durch einen Schriftsatz hervorgehoben wird, durch den es sich vom Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abhebt, etwa durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe. Der dritte Blick gilt Spurenhinweisen wie "kann Milch enthalten". Solche Hinweise sind freiwillig und nicht gesetzlich normiert, sie sagen also mehr über die Produktionsanlage als über die Rezeptur. Wer Zöliakie hat, wählt trotzdem lieber ein Produkt ohne diesen Hinweis oder mit Ährensymbol.

Matcha Latte vegan: die Milch ist die einzige offene Frage

Bereitest du Matcha selbst zu, entscheidest du über jede Zutat. Pur mit Wasser ist der Fall klar. Beim Latte kommt es auf den Drink an. Das Kompetenzzentrum für Ernährung des Freistaats Bayern stellt Kuhmilch und Pflanzendrinks gegenüber: Kuhmilch liegt bei 3,4 Prozent Eiweiß, Sojadrink bei 3,5 Prozent, Haferdrink bei 0,6 Prozent, Mandeldrink bei 0,4 Prozent. Beim Fett sind es 4,0 Prozent gegenüber 2,5 Prozent bei Soja und rund 1,1 Prozent bei Hafer und Mandel. Für die Schaumbildung ist das Eiweiß entscheidend, deshalb tragen Soja- und Barista-Haferdrinks eine stabilere Haube als Mandel- oder Kokosdrink. Zum Calcium hält das Kompetenzzentrum fest, dass 250 Milliliter Milch bereits 38 Prozent des Tagesbedarfs decken; bei Pflanzendrinks lohnt der Blick auf die Nährwerttabelle, weil nicht jeder angereichert ist. Wie viel Zucker die einzelnen Drinks dabei nebenbei ins Glas bringen, rechnet „Wie viel Zucker steckt im Matcha Latte?“ je Milchsorte vor.

Was auf unserer Dose steht und was bewusst fehlt

Unser Bio-Matcha ist ein Einzutatenprodukt: gemahlener Grüntee, geprüft auf Pestizide, Schwermetalle und Radionuklide. Es gibt kein Milchpulver, kein Maltodextrin, kein Aroma und keinen Zucker, weil nichts davon gebraucht wird. Damit ist die Dose vegan im Sinne der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs und enthält keines der glutenhaltigen Getreide Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Die 30-Gramm-Dose kostet 25,00 Euro, der Grundpreis liegt bei 833,33 Euro je Kilogramm. Bei 2 Gramm je Schale ergeben sich daraus rund 15 Schalen, also rund 1,67 Euro Pulveranteil je Schale. Günstiger wird es über die Menge: drei Dosen kosten 63,00 Euro (21,00 Euro je Dose, Grundpreis 700,00 Euro je Kilogramm), sechs Dosen 108,00 Euro (18,00 Euro je Dose, Grundpreis 600,00 Euro je Kilogramm). Wenn du wissen willst, wie sich Mischungen mit Kollagen, Protein oder Pilzpulvern zu diesem einen Zutateneintrag verhalten, hilft „Matcha mit Kollagen, Protein und Pilzen im Zutaten-Check“ weiter.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

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