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Kaufberatung

Matcha-Kosmetik selber machen oder kaufen – die Haltbarkeit entscheidet

Beides hat harte Vorteile und harte Grenzen. Der Unterschied liegt weniger im Matcha als in der Frage, wie lange etwas halten muss.

Der entscheidende Punkt heißt Haltbarkeit

Gekaufte Kosmetik muss Monate im Bad überstehen. Dafür braucht sie Konservierung, sonst wachsen Keime. Selbst angerührte Kosmetik aus Wasser, Joghurt, Honig oder Tee hat keine Konservierung und ist deshalb ein Frischprodukt – anrühren, benutzen, Rest wegwerfen. Wer eine selbst gemachte Maske drei Tage im Kühlschrank stehen lässt, hat kein Naturprodukt, sondern eine Keimkultur.

Was man beim Kaufen prüfen sollte

Zuerst die Zutatenliste. Steht Camellia Sinensis Leaf Extract oder Leaf Powder weit vorn, ist nennenswert etwas drin. Steht es hinter dem Duftstoff, ist es Beiwerk. Dann die Auslobung – Aussagen, die nach Heilung klingen, gehören nicht auf Kosmetik. Und schließlich das Datum. Grüntee-Auszüge oxidieren, ein altes Produkt riecht flach.

Was für das Selbermachen spricht

Volle Kontrolle über die Zutaten, keine Konservierungsmittel, kein Duftstoff, und die Menge stimmt genau für eine Anwendung. Dazu kommt der praktische Punkt – wer Matcha ohnehin im Haus hat, braucht nichts zusätzlich zu kaufen. Ein Esslöffel reicht für eine Maske.

Wo die rechtliche Grenze verläuft

Selbst gemachte Kosmetik für den eigenen Gebrauch ist frei. Sobald etwas abgegeben, verschenkt, getauscht oder verkauft wird, greift die EU-Kosmetikverordnung mit voller Härte – verantwortliche Person, Sicherheitsbewertung durch eine sachkundige Person, Produktinformationsdatei, Meldung im europäischen Portal CPNP und vorgeschriebene Kennzeichnung. Eine Ausnahme für kleine Mengen oder für Handgemachtes gibt es nicht. Wer also auf dem Weihnachtsmarkt zehn Tiegel verkaufen möchte, braucht denselben Papierstapel wie ein Konzern.

Und unser Matcha

Unsere Dose ist ein Lebensmittel und wird als Lebensmittel verkauft. Sie ist kein kosmetisches Mittel und wird auch nicht als solches beworben. Wer sich aus Lebensmitteln etwas für die eigene Haut anrührt, tut das privat und in eigener Verantwortung – dafür sind die Anleitungen in diesem Bereich gedacht.

Unser Matcha ist ein Lebensmittel und wird als Lebensmittel verkauft. Er ist kein kosmetisches Mittel. Die Anleitungen in diesem Bereich richten sich an die private Herstellung für den Eigengebrauch. Sie enthalten keine Wirkversprechen und ersetzen keine ärztliche oder dermatologische Beratung.

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