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Grundlagen

Mit Matcha selbständig: Was die Gewerbeanmeldung vorsieht

Wer mit Matcha selbständig wird - als Café, als Online-Shop, als Caterer oder im Nebenerwerb auf dem Markt - kommt an einem Verwaltungsschritt kaum vorbei: der Gewerbeanmeldung. Was diese Anmeldung ist, wer sie machen muss und was danach automatisch passiert, regelt die Gewerbeordnung. Dieser Artikel beschreibt den rechtlichen Ablauf, wie er sich aus § 14 der Gewerbeordnung ergibt, und zeigt, an welche Stellen sich Gründer für die konkreten nächsten Schritte wenden.

Wann eine Gewerbeanmeldung überhaupt nötig wird

Eine Gewerbeanmeldung wird immer dann fällig, wenn jemand selbständig, auf eigene Rechnung und mit der Absicht, dauerhaft Gewinn zu erzielen, eine Tätigkeit aufnimmt, die nicht als freier Beruf gilt. Ein Matcha-Café, ein Verkaufsstand, ein Online-Shop mit Matcha-Produkten oder ein Catering-Service fallen typischerweise darunter. Wie groß der Gastronomiemarkt in Deutschland insgesamt ist, in den ein solches Vorhaben hineinstartet, zeigt die laufende Erhebung des Statistischen Bundesamts, die für das Gastgewerbe einen Jahresumsatz von deutlich über 100 Milliarden Euro ausweist. Wie teuer der Einstieg in ein Matcha-Vorhaben tatsächlich wird, hängt stark vom gewählten Konzept ab - eine Übersicht dazu gibt der Artikel „Matcha-Einstieg: was der Start wirklich kostet“. Ob im Einzelfall tatsächlich eine Gewerbeanmeldung nötig ist oder eine Tätigkeit als freiberuflich gilt, ist keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt - hier entscheidet im Zweifel das zuständige Gewerbeamt oder Finanzamt. Auch die Frage, ob eine Tätigkeit im Nebenerwerb neben einer Festanstellung ausgeübt wird, ändert an der grundsätzlichen Anzeigepflicht nichts: Auch ein Marktstand am Wochenende oder ein kleiner Online-Shop neben dem Hauptjob fällt unter dieselbe Regelung, sobald er selbständig und auf Dauer angelegt betrieben wird. Ob eine bestehende Anstellung dabei arbeitsrechtlich eine Rolle spielt, ist eine gesonderte Frage, die sich nicht aus der Gewerbeordnung, sondern aus dem eigenen Arbeitsvertrag ergibt.

Die Rechtsgrundlage: § 14 Gewerbeordnung

Die Pflicht zur Anmeldung ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Danach muss, wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Vorschrift gilt nicht nur für die Neugründung, sondern auch für die Verlegung des Betriebs, den Wechsel des Gewerbegegenstands, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden und die Aufgabe des Betriebs - jede dieser Veränderungen ist ebenfalls anzeigepflichtig. Der Zweck der Vorschrift liegt darin, der zuständigen Behörde einen Überblick über die im jeweiligen Bereich tätigen Gewerbe zu verschaffen und eine wirksame Gewerbeaufsicht zu ermöglichen. Die genauen Vordrucke und das Verfahren für die Anzeige regelt eine eigene Verordnung, die Gewerbeanzeigeverordnung. Der vollständige Wortlaut von § 14 GewO ist auf gesetze-im-internet.de öffentlich einsehbar.

Wo und von wem angemeldet wird

Zuständig für die Anzeige ist die Behörde am Ort, an dem das Gewerbe tatsächlich aufgenommen wird - in der Praxis meist das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wer die Anzeige erstatten muss, hängt von der Rechtsform ab: Bei einem Einzelunternehmen ist es die Person selbst, bei einer Personengesellschaft jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei einer Kapitalgesellschaft die gesetzlichen Vertreter. Welche genauen Unterlagen im Einzelfall verlangt werden - etwa ein Ausweisdokument oder ein Handelsregisterauszug - und welche Gebühr anfällt, legt die jeweilige Kommune fest. Verbindliche Auskunft dazu gibt ausschließlich das zuständige Gewerbeamt vor Ort, nicht eine allgemeine Übersicht. Manche Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen auch online über ein Verwaltungsportal an, andere setzen weiterhin auf die persönliche Vorsprache oder den Postweg. Welche Wege am eigenen Wohnort tatsächlich möglich sind und welche Unterlagen dafür konkret verlangt werden, zeigt in der Regel die Internetseite der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Was nach der Anmeldung automatisch passiert

Nach § 14 Absatz 8 GewO leitet die Behörde die Daten aus der Gewerbeanzeige an weitere Stellen weiter: an das Finanzamt, an die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer sowie an weitere Stellen mit gesetzlichem Informationsbedarf, etwa Träger der Unfallversicherung. In der Praxis erhält der neue Betrieb danach vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, über den steuerliche Grundfragen wie eine mögliche Anwendung der Kleinunternehmerregelung geklärt werden - ohne dass dieser Artikel eine Aussage dazu trifft, welche Variante im eigenen Fall sinnvoll ist. Die Mitgliedschaft bei der zuständigen Kammer entsteht in der Regel automatisch mit der Gewerbeanmeldung. Wie lange es von der Anmeldung bis zur Ausstellung der Bescheinigung dauert, hängt von der jeweiligen Behörde ab; bei persönlicher Vorsprache ist die Bescheinigung häufig sofort verfügbar, bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung kann es einige Tage dauern. Für die Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit - etwa den ersten Wareneinkauf oder die erste Bestellung beim Lieferanten - ist die Anmeldung selbst aber bereits der entscheidende Schritt.

Zusätzliche Pflichten je nach Konzept

Über die reine Gewerbeanmeldung hinaus kommen bei einem Matcha-Café oder Caterer je nach Tätigkeit weitere Pflichten hinzu: die Registrierung als Lebensmittelunternehmer beim zuständigen Amt, eine Hygieneschulung nach Infektionsschutzgesetz für den Umgang mit offenen Lebensmitteln, und - abhängig vom Bundesland und Landkreis - weitere betriebsspezifische Auflagen. Wie sich Matcha darüber hinaus konkret in eine Gastronomie-Karte integrieren lässt, beschreibt der Artikel „Matcha in der Gastronomie anbieten: Ausstattung, Rezeptur und Karte“. Wer stattdessen Matcha im Onlinehandel oder als Wiederverkäufer anbieten will, braucht statt einer Küche vor allem eine verlässliche Lieferkette: gleichbleibende Qualität, nachvollziehbare Chargen und eine Bezugsquelle, die auch größere Mengen zuverlässig liefert. Genau dafür gibt es den Geschäftskundenbereich unter https://matchashock.de/b2b, in dem sich neu angemeldete Betriebe als Geschäftskunde registrieren, eine Musterdose vorab prüfen und ein Angebot erhalten, das zur eigenen Bestellmenge passt - unabhängig davon, ob der Betrieb gerade erst angemeldet wurde oder schon länger läuft. Für ein stationäres Café kommen außerdem bauliche und genehmigungsrechtliche Fragen hinzu, etwa zur Nutzungsart der gemieteten Fläche oder zur Außenbestuhlung, die getrennt vom eigentlichen Gewerberecht geprüft werden. Diese Prüfung liegt bei der jeweiligen Bauaufsicht oder dem Ordnungsamt der Gemeinde, nicht beim Gewerbeamt selbst, auch wenn beide Schritte in der Praxis zeitlich oft zusammenfallen. Wer diese beiden Stränge - Gewerbeanmeldung auf der einen, baurechtliche Prüfung auf der anderen Seite - frühzeitig parallel angeht, statt nacheinander abzuarbeiten, gewinnt in der Gründungsphase spürbar Zeit.

Was diese Übersicht nicht ersetzt

Dieser Artikel beschreibt, was die Gewerbeordnung zur Anzeigepflicht vorsieht, und nennt die Stellen, die danach zuständig sind: Gewerbeamt, Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer, je nach Fall auch das Gesundheitsamt für die lebensmittelrechtliche Seite. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall und trifft keine Aussage darüber, welche Rechtsform, welche steuerliche Einordnung oder welche Genehmigung für ein bestimmtes Vorhaben die richtige ist. Ob der Name des eigenen Konzepts markenrechtlich frei verwendbar ist, ist eine gesonderte Frage - eine erste Einordnung dazu, ob der Begriff Matcha selbst geschützt ist, gibt der Artikel „Ist der Name Matcha geschützt? Was das Recht regelt“.

Fazit

Die Gewerbeanmeldung selbst ist ein vergleichsweise einfacher Verwaltungsschritt nach § 14 GewO - die eigentliche Arbeit beginnt danach, mit Fragebogen, Kammermitgliedschaft und je nach Konzept weiteren Pflichten. Wer parallel zur Anmeldung schon plant, wie die laufende Belieferung mit Matcha in gleichbleibender Qualität aussehen soll, findet unter der vollständigen Adresse https://matchashock.de/b2b den Geschäftskundenbereich von MATCHASHOCK - mit Musterdose, Angebot und Registrierung als Geschäftskunde.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

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