Ratgeber
Preiskalkulation für die eigene Matcha-Marke: Logik ohne feste Zahlen
Eine Preiskalkulation für die eigene Matcha-Marke beginnt bei den Kosten pro verkaufter Einheit, fügt die Spannen der Handelsstufen hinzu, vergleicht das Ergebnis mit dem Markt und prüft zum Schluss, ob der Preis die Marke trägt. Feste Zahlen gibt dieser Ratgeber bewusst nicht vor, weil sie von Ware, Menge und Verkaufsweg abhängen.
Er erklärt die Rechenlogik mit Platzhaltern und nennt die Vorschriften zur Preisangabe, soweit sie im Wortlaut geprüft wurden. Er verspricht keine Gewinne (Stand: Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026

Von der Kostenseite aus rechnen
Der Ausgangspunkt jeder Kalkulation sind die Kosten je verkaufter Einheit. Dazu zählen der Einkaufspreis der Ware, die Dose, das Etikett, anteilig die einmaligen Posten wie Einrichtung des Motivs und Gestaltung, die Lieferung zu Ihnen und die Gebühren Ihres Verkaufskanals. Wer diese Posten kennt, kennt die Untergrenze.
Teilen Sie die einmaligen Posten durch die Zahl der Einheiten, über die Sie sie verteilen wollen. Die Rechnung lautet vereinfacht: Kosten je Einheit gleich laufende Kosten je Einheit plus einmalige Kosten geteilt durch Absatzmenge. Je kleiner die erste Bestellung, desto stärker belasten die einmaligen Posten jede einzelne Dose. Diese Zahl ändert sich also mit der Menge; ein Durchrechnen für zwei oder drei Mengen zeigt den Unterschied.
Rechnen Sie außerdem die eigene Arbeitszeit ein, auch wenn sie keine Rechnung auslöst. Wer sie vergisst, kalkuliert zu knapp und merkt es erst, wenn die Menge wächst. Der Ratgeber „Kostenblöcke einer Matcha-Marke“ (matcha-private-label-kosten-verstehen) listet die Posten im Einzelnen auf. Der Ratgeber beschreibt den Rechtsstand mit Fundstellen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Die Handelsstufen und ihre Spannen
Zwischen dem Einkauf und dem Endkunden liegen je nach Verkaufsweg mehrere Stufen. Verkaufen Sie direkt über den eigenen Shop, rechnen Sie nur eine Stufe. Verkaufen Sie über Läden oder Cafés, braucht auch der Händler eine Spanne.
Die Spanne ist der Anteil am Verkaufspreis, der beim Verkäufer bleibt. Sie wird als Prozentsatz vom Verkaufspreis oder als Aufschlag auf den Einkaufspreis ausgedrückt, und beide Angaben liefern unterschiedliche Zahlen. Ein Aufschlag von einem bestimmten Prozentsatz auf den Einkaufspreis entspricht einem kleineren Anteil am Verkaufspreis. Klären Sie deshalb im Gespräch mit dem Händler, welche Angabe gemeint ist.
Zeichnen Sie die Kette von rechts nach links: Endpreis, abzüglich Spanne des Händlers, abzüglich Umsatzsteuer, ergibt den Preis, den Sie erhalten. Davon gehen Ihre Kosten ab. Was bleibt, ist Ihr Ergebnis je Dose. Ist es zu klein oder negativ, ändern Sie Menge, Verkaufsweg oder Preis, nicht die Rechenmethode. Fragen zur Umsatzsteuer beantworten das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Ein Rechenbeispiel mit Platzhaltern
Das folgende Beispiel zeigt nur die Rechenschritte; die Platzhalter stehen für Werte, die Sie aus Ihren Angeboten einsetzen. Es ist ein Beispiel und keine Preisempfehlung. Angenommen werden eine Dose, ein Verkauf über einen Laden und ein Verkauf im eigenen Shop.
- ·A = Einkaufspreis der Ware je Dose laut Angebot.
- ·B = Etikett je Dose, plus Einrichtung je Motiv geteilt durch die Menge der Bestellung.
- ·C = Gestaltung, Fotos und Registrierungen, geteilt durch die erwartete Absatzmenge über die Laufzeit.
- ·D = Lieferung zu Ihnen je Dose.
- ·Selbstkosten = A + B + C + D.
- ·Ladenpreis = Endpreis; abzüglich Umsatzsteuer und Spanne des Ladens ergibt Ihren Erlös.
- ·Ergebnis je Dose = Erlös minus Selbstkosten.
- ·Eigener Shop: Erlös ist der Preis ohne Umsatzsteuer, abzüglich Zahlungsgebühren und Zustellkosten, soweit Sie sie tragen.
Der Markt als Gegenprobe
Die Kostenseite sagt, was der Preis mindestens leisten muss. Der Markt sagt, was Käufer bereit sind zu zahlen. Beide Seiten müssen zusammenpassen. Schauen Sie sich Matcha-Angebote vergleichbarer Mengen und Qualitäten an: im Netz, im Laden, in Cafés. Notieren Sie Menge, Qualität, Verpackung und Preis, und rechnen Sie alle auf dieselbe Einheit um.
Zwei Fehler sind zu vermeiden. Der erste ist, den Preis nur nach dem Wettbewerb auszurichten, ohne die eigenen Kosten zu kennen. Dann kann das Ergebnis je Dose negativ sein. Der zweite ist, nur nach den Kosten zu kalkulieren und den Markt zu ignorieren. Dann bleibt die Dose liegen.
Ihre Marke entscheidet, wo Sie im Markt stehen. Wer ein hochwertiges Auftreten bietet, kann einen anderen Platz belegen als jemand, der nur über den Preis spricht. Der Auftritt, das Etikett und die Fotos tragen den Preis mit. Das ist eine unternehmerische Abwägung, die dieser Ratgeber nicht abnehmen kann.
Preisangaben gegenüber Verbrauchern
Verkaufen Sie an Verbraucher, gilt die Preisangabenverordnung. Nach § 3 PAngV ist Verbrauchern, denen Waren oder Leistungen angeboten oder für die mit Preisen geworben wird, der Gesamtpreis anzugeben; wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben. Nach § 4 Abs. 1 PAngV ist bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, neben dem Gesamtpreis der Grundpreis deutlich sichtbar und gut lesbar anzugeben; er kann entfallen, wenn er mit dem Gesamtpreis übereinstimmt. Nach Abs. 3 gelten Ausnahmen, etwa für Waren mit einem Nenninhalt unter 10 Gramm (Stand: Oktober 2026).
Praktisch bedeutet das: Rechnen Sie den Preis Ihrer Dose auf die Bezugsgröße um, die im Handel gilt, und zeigen Sie beide Angaben nebeneinander. Ob und wie die Ausnahmen im Einzelfall greifen, entscheidet nicht dieser Ratgeber; Auskunft geben die IHK oder eine Beratung.
Verkaufen Sie nur an Unternehmer, etwa an Läden oder Cafés, gilt die PAngV nicht in derselben Weise, weil sie Verbraucher schützt. Weisen Sie in Angeboten an Unternehmer klar aus, ob die Preise netto oder brutto gelten.
Rabatte, Staffeln und Gutscheine
Staffeln und Rabatte sind Werkzeuge, keine Pflicht. Eine Mengenstaffel belohnt größere Bestellungen und ist kalkulierbar, wenn die Kosten je Dose mit der Menge sinken. Ein Rabatt, der auf einem erfundenen Vergleichspreis beruht, ist dagegen ein Risiko; wer mit durchgestrichenen Preisen arbeitet, muss die gesetzlichen Vorgaben einhalten und sollte sich beraten lassen.
Gutscheine für Neukunden wirken wie ein Rabatt, sind aber getrennt zu behandeln. Rechnen Sie sie in die Marketingkosten ein, nicht in den Grundpreis. Legen Sie fest, ab welchem Warenwert sie gelten und wie lange.
Halten Sie Ihre Preise außerdem stabil. Ständige Änderungen verunsichern Käufer und Händler. Prüfen Sie lieber in festen Abständen, etwa einmal im Quartal, ob Einkaufskosten und Markt eine Anpassung nahelegen, und kündigen Sie Änderungen gegenüber Händlern rechtzeitig an.
Laufend prüfen und anpassen
Eine Kalkulation ist nie fertig. Einkaufspreise, Gebühren und Nachfrage verändern sich. Legen Sie deshalb eine einfache Tabelle an, in der Sie Selbstkosten, Verkaufspreis und Ergebnis je Dose pro Verkaufsweg festhalten, und aktualisieren Sie sie, wenn neue Angebote oder Rechnungen eintreffen.
Beobachten Sie dazu drei Kennzahlen: die Marge je Dose, die verkaufte Menge und die Zahl der Nachbestellungen. Sinkt die Marge, prüfen Sie die Kosten. Sinkt die Menge, prüfen Sie Sichtbarkeit und Preis. Sinken die Nachbestellungen, prüfen Sie, ob Käufer das Produkt annehmen.
Wer mehrere Motive führt, sollte die einmaligen Posten je Motiv getrennt ausweisen. So erkennen Sie, welches Motiv sich trägt und welches nicht.
So setzen Sie das mit MATCHASHOCK um
Dieser Abschnitt ist Werbung. Zum Rechenbeispiel passt: Im Angebot von MATCHASHOCK stehen Ware, Etikettdruck und Einrichtung je Motiv einzeln, sodass Sie die Werte für A bis D direkt einsetzen können. Die voraussichtliche Lieferzeit steht ebenfalls im Angebot. Eine Mindestbestellmenge gibt es nicht, zuzüglich einmaliger Einrichtung je Motiv; alle Kosten nennt das Angebot. Die Dose: 30 g, Silber oder Weiß, Bio-Matcha unter EU-Bio-Kontrolle, mit Ihrem Etikett.
Ihr Matcha mit Ihrem Etikett
Bio-Matcha in der 30-g-Dose mit Ihrem eigenen Etikett, Etikett-Check in zwei Werktagen.
Häufige Fragen: Preisfindung für die eigene Marke
Wie kalkuliere ich den Preis einer eigenen Marke?
Von den Kosten je Einheit ausgehen, die Spannen der Handelsstufen und die Umsatzsteuer berücksichtigen, das Ergebnis mit dem Markt vergleichen und prüfen, ob der Preis die Marke trägt.
Was ist ein Grundpreis?
Der Preis je Bezugseinheit wie Kilogramm. Nach § 4 Abs. 1 PAngV ist er bei nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angebotenen Waren neben dem Gesamtpreis anzugeben; Ausnahmen regelt Abs. 3.
Gilt die PAngV auch gegenüber Unternehmern?
Die PAngV regelt Angaben gegenüber Verbrauchern. In Angeboten an Unternehmer steht klar, ob Preise netto oder brutto gelten. Im Zweifel gibt die IHK Auskunft.
Wie hoch sollte die Handelsspanne bei einer eigenen Marke sein?
Dafür gibt es keinen festen Wert. Die Spanne hängt von Verkaufsweg, Menge und Positionierung ab; rechnen Sie mit Ihren eigenen Kosten und fragen Sie Ihre Händler nach deren Kalkulation.
In welchem Rhythmus sollte ich Preise prüfen?
Einmal im Quartal ist ein sinnvoller Rhythmus. Prüfen Sie bei neuen Angeboten oder Rechnungen auch zwischendurch und kündigen Sie Änderungen gegenüber Händlern rechtzeitig an.
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