So funktioniert es
Etikett-Check und Schablone für Ihre Matcha-Dose
Wenn Sie Ihr Matcha-Etikett prüfen lassen, prüfen wir im Etikett-Check Ihre Druckdatei innerhalb von zwei Werktagen anhand einer Checkliste der Pflichtangaben. Die Schablone mit Maßen erhalten Sie vorab. Beides gehört zum Ablauf, wenn Sie Matcha mit eigenem Etikett bei uns beziehen.

Die Schablone
Die Schablone zeigt die Flächen für die Banderole und den Deckelaufkleber der 30-g-Dose, jeweils mit Maßen. Sie erhalten eine Etikett-Schablone mit allen Maßen nach Ihrer Anfrage; Ihr Grafiker kann sie als Vorlage für die Gestaltung nutzen.
Die Dose gibt es in Silber oder Weiß. Wählen Sie die Farbe vor der Gestaltung, damit Ihre Farben auf dem Untergrund wirken, wie Sie es planen. Druckdaten legen Sie nach den Angaben in der Schablone an. Bei Fragen zur Datei hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner.
Die Checkliste in Kurzform
Unsere Checkliste umfasst zwölf Punkte. Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Marke bleibt bei Ihnen. Sie orientiert sich an den Angaben, die das Lebensmittelrecht und das Bio-Recht für verpackte Bio-Ware vorsehen. Wir prüfen, ob die Angaben auf Ihrem Etikett vorhanden und lesbar sind. Die Rechtsgrundlagen beschreibt unser Ratgeber zu den Pflichtangaben.
Zur Nährwertangabe: Tee ist nach Anhang V Nr. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen, wenn keine weiteren Zutaten außer Aromen zugesetzt sind; freiwillige Angaben müssen den Vorgaben der Art. 30 ff. entsprechen (Stand: Oktober 2026).
- ·Verkehrsbezeichnung
- ·Zutat mit Hinweis auf ökologischen Landbau; ein Zutatenverzeichnis entfällt bei einer Einzelzutat unter den Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
- ·Nettofüllmenge
- ·Mindesthaltbarkeitsdatum
- ·Lagerhinweis, soweit besondere Aufbewahrungsbedingungen gelten (Art. 9 Abs. 1 Buchst. g)
- ·Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers; die Marke allein genügt nicht
- ·Bio-Ware: Codenummer der Kontrollstelle (Art. 32 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2018/848); wird das EU-Bio-Logo verwendet, zusätzlich der Ort der Erzeugung im selben Sichtfeld (Art. 32 Abs. 2)
- ·Los
- ·Sprache Deutsch
- ·Schriftgröße: x-Höhe 1,2 mm (Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), 0,9 mm bei größter Fläche unter 80 cm² (Art. 13 Abs. 3)
- ·keine gesundheitsbezogenen Angaben
- ·Nährwertangaben, falls freiwillig gemacht
Was der Check ist und was nicht
Der Etikett-Check ist eine Prüfung auf Pflichtangaben nach unserer Checkliste. Wir prüfen, ob die Pflichtangaben nach unserer Liste vorhanden sind. Wir prüfen nicht, ob Ihr Markenname Rechte Dritter verletzt, ob Ihre Aussagen im Einzelfall zulässig sind oder ob Ihr Unternehmen weitere Anforderungen erfüllen muss.
Wer rechtliche Sicherheit braucht, wendet sich an die Lebensmittelüberwachung, die Bio-Kontrollstelle, die IHK oder an eine Fachkanzlei. Wir teilen Ihnen das Ergebnis immer schriftlich und mit dem Stand der Checkliste mit, damit Sie nachvollziehen können, was geprüft wurde.
Grafikservice
Wenn Sie kein fertiges Etikett haben, können Sie die Gestaltung bei uns beauftragen. Sie nennen uns Logo, Farben und Schrift, wir setzen die Schablone um und binden die Pflichtangaben ein. Die Kosten dafür nennt das Angebot.
Hinweise für Ihre Datei
Drei Dinge machen die Prüfung leichter. Erstens: Schreiben Sie Firma und Anschrift vollständig aus. Der Name der Marke allein genügt nach dem Lebensmittelrecht nicht, weil Art. 9 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Name oder Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers verlangt (Stand: Oktober 2026). Zweitens: die Schriftgröße. Art. 13 Abs. 2 der Verordnung sieht für Pflichtangaben eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm vor, Art. 13 Abs. 3 bei Verpackungen mit einer größten Fläche unter 80 cm² eine x-Höhe von mindestens 0,9 mm. Drittens: Setzen Sie die Pflichtangaben so, dass sie gut lesbar sind, mit ausreichendem Kontrast zum Untergrund.
Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns zunächst einen Entwurf. Wir nennen Ihnen dann die Punkte der Checkliste, die noch fehlen.
Freigabe
Nach dem Check erhalten Sie das Ergebnis schriftlich. Sind alle Punkte erfüllt, geben Sie die Druckdatei frei. Erst mit Ihrer Freigabe und der Vorkasse beginnt die Fertigung. Wir speichern Ihre Datei für Ihre Nachbestellungen. Wie lange wir Ihre Druckdatei speichern, steht in unserer Datenschutzerklärung. Ihre Druckdatei nutzen wir für Ihre Aufträge und geben sie dafür an unseren Produktionspartner weiter. Mit der Freigabe geht die Druckdatei zur Fertigung an einen Produktionspartner außerhalb der EU; wie wir Ihre Daten dabei behandeln, steht in unserer Datenschutzerklärung. Schablone anfordern: Stellen Sie Ihre Anfrage, die Schablone erhalten Sie mit dem Angebot. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
Häufige Fragen: Etikett-Check und Schablone
Wie schnell erfolgt der Etikett-Check?
Innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang vollständiger Unterlagen.
Was geschieht, wenn Angaben fehlen?
Wir nennen Ihnen schriftlich die fehlenden Punkte. Nach der Überarbeitung prüfen wir die Datei erneut.
Wer ist für das Etikett verantwortlich?
Verantwortlich sind Sie als Inhaber der Marke; für die Pflichtangaben gibt Ihnen unsere Checkliste einen klaren Rahmen.
Welche Dateiformate brauchen Sie?
Die Angaben zur Datei erhalten Sie mit der Schablone. Bei Fragen hilft Ihr Ansprechpartner.
Kann ich die Schablone ohne Auftrag erhalten?
Sie erhalten die Schablone nach Ihrer Anfrage, damit Ihr Grafiker mit den richtigen Maßen arbeiten kann.
Anfrage für Ihre eigene Dose
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Angebot für Unternehmen.
Erst bei einem Auftrag geht die Druckdatei Ihres Etiketts an unseren Produktionspartner außerhalb der EU, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.