Ratgeber
Eigene Matcha-Marke gründen: Schritte von der Idee zur Dose
Kurz gesagt: Für eine eigene Matcha-Marke legen Sie den Namen fest, zeigen das Gewerbe an, gestalten das Etikett mit den Pflichtangaben, klären die Bio-Fragen und bestellen die Dose (Stand: Oktober 2026). Die Schritte stehen unten mit den zuständigen Stellen.
Der Ratgeber beschreibt den Rechtsstand.
Stand: Oktober 2026

Idee und Name
Am Anfang steht die Idee: Für wen ist die Marke, wie sieht sie aus, wie heißt sie? Ein Name sollte sich merken lassen und darf keine Rechte Dritter verletzen. Ob ein Name bereits geschützt ist, lässt sich in den Registern des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) recherchieren. Diese Recherche ersetzt keine rechtliche Beratung; bei Zweifeln hilft eine Fachkanzlei.
MATCHASHOCK prüft keine Markenrechte. Unser Etikett-Check betrifft nur die Pflichtangaben auf dem Etikett. Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Marke bleibt bei Ihnen.
Gewerbe und Zuständigkeiten
Wer Waren unter eigenem Namen verkauft, kann gewerblich handeln; ob ein Gewerbe vorliegt, beantworten die Gewerbebehörde und die IHK. Nach § 14 Abs. 1 GewO muss, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, dies der zuständigen Behörde anzeigen (Stand: Oktober 2026). Zuständig ist die Gewerbebehörde vor Ort. Fragen zu Rechtsform und Besteuerung beantworten die IHK, das Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Fragen zum Umgang mit Lebensmitteln, zu Räumen und zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer beantwortet die Lebensmittelüberwachung vor Ort.
Das Etikett
Für jede Dose braucht es ein Etikett mit den Pflichtangaben für verpackte Lebensmittel. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zählt sie auf, darunter Bezeichnung, Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum und Name oder Firma mit Anschrift des Verantwortlichen. Ein Zutatenverzeichnis kann bei Lebensmitteln aus einer einzigen Zutat nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. e entfallen, wenn die Bezeichnung die Zutat erkennen lässt. Bei Bio-Ware kommen die Angaben nach der Verordnung (EU) 2018/848 hinzu. Alle Einzelheiten mit Fundstellen stehen in unserem Ratgeber zu den Pflichtangaben.
Bei MATCHASHOCK erhalten Sie die Schablone mit Maßen und lassen Ihre Datei innerhalb von zwei Werktagen anhand der Checkliste prüfen. Der Etikett-Check ist eine Prüfung anhand unserer Checkliste der Pflichtangaben.
Zusammenarbeit mit MATCHASHOCK
Wir sind Ihre Anlaufstelle für Matcha Private Label: ein fester Ansprechpartner, die Schablone mit Maßen, der Etikett-Check innerhalb von zwei Werktagen und die Nachbestellung per Mail mit gespeicherter Druckdatei. Wir liefern an Ihre Adresse. Eine Exklusivität ist mit der Zusammenarbeit nicht verbunden.
Verpackungsregister
Wer verpackte Ware in Verkehr bringt, hat Pflichten rund um Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister betreibt dafür das Register LUCID. Welche Verpackungspflichten für Ihr Unternehmen und welche für uns als Lieferanten gelten, richtet sich nach dem Verpackungsrecht (seit 12.08.2026 Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz und Verordnung (EU) 2025/40); Auskunft geben die Zentrale Stelle Verpackungsregister und die IHK. Wir geben dazu keine Auskunft im Einzelfall.
Bio-Kontrolle für Ihre Marke
Unser Matcha ist Bio-Ware und wird unter EU-Bio-Kontrolle eingeführt. Die Kontrollstelle von MATCHASHOCK ist ABCert, Code DE-ÖKO-006. Welche Codenummer auf Ihr Etikett gehört, nennen wir im Angebot. Ob und wie Ihr Unternehmen als Marke selbst in die Bio-Kontrolle einbezogen ist, richtet sich nach der Verordnung (EU) 2018/848 und Ihrem Einzelfall. Auskunft geben Ihre Bio-Kontrollstelle und die zuständige Behörde. Wir beraten dazu nicht rechtlich. Wer Bio-Ware unter eigener Marke in Verkehr bringt, unterliegt je nach Tätigkeit selbst dem Kontrollverfahren nach Art. 34 der Verordnung (EU) 2018/848; Auskunft geben die Öko-Kontrollstellen. Die Bio-Voraussetzungen klären wir vor der Auslieferung gemeinsam mit Ihnen. Sind die Bio-Voraussetzungen nicht erfüllt, weil Ihnen ein nötiger Nachweis der Bio-Kontrolle fehlt, liefern wir nicht aus und erstatten die Vorkasse für die Dosen; die Einrichtung je Motiv ist nach Ihrer Freigabe der Druckdatei nicht erstattbar.
Bestellung und Nachbestellung
Wenn Name, Gewerbe und Etikett stehen, folgt die Bestellung: Anfrage mit Firmendaten, Angebot, Schablone, Etikett-Check, Freigabe der Druckdatei, Vorkasse, Fertigung und Lieferung. Eine Abnahmemenge schreiben wir nicht vor. Die einmalige Einrichtung je Motiv und alle weiteren Kosten nennt das Angebot. Die voraussichtliche Lieferzeit nennen wir im Angebot.
Nach der ersten Lieferung genügt für die Nachbestellung eine Mail. Wir speichern Ihre freigegebene Druckdatei für Ihre Nachbestellungen. Wie lange wir Ihre Druckdatei speichern, steht in unserer Datenschutzerklärung. Eine neue Einrichtung fällt bei unverändertem Motiv nicht an.
Marke aufbauen: Gestaltung und Auftritt
Eine Marke besteht nicht nur aus dem Etikett. Dazu gehören Name, Farben, Schrift, Bildsprache und der Auftritt im Internet. Überlegen Sie, wen Sie ansprechen möchten und wo Ihre Dose verkauft wird: im eigenen Online-Shop, im Laden oder an der Theke. Das Etikett muss neben der Gestaltung Platz für die Pflichtangaben bieten. Planen Sie die Fläche deshalb von Anfang an mit ein, damit die Angaben gut lesbar bleiben.
Unsere Schablone zeigt Ihnen die Flächen der Dose mit Maßen. Wenn Sie die Gestaltung nicht selbst übernehmen möchten, können Sie den optionalen Grafikservice beauftragen oder mit einer Grafikerin oder einem Grafiker Ihrer Wahl arbeiten.
Stolpersteine beim Start
Beim Start einer Marke werden drei Dinge leicht übersehen. Welche Angaben auf dem Etikett fehlen können, steht mit Fundstellen im Ratgeber zu den Pflichtangaben.
- ·Name ohne Markenrecherche gewählt, sodass Rechte Dritter berührt sein können
- ·Etikettfläche zu klein geplant, sodass die Pflichtangaben nicht gut lesbar Platz finden
- ·Gewerbeanzeige vergessen, bevor die erste Dose verkauft wird
Wer hilft wobei
Für jede Frage gibt es eine zuständige Stelle. Wir beschreiben den Rechtsstand und verweisen auf diese Stellen.
- ·Gewerbeanzeige: Gewerbebehörde vor Ort
- ·Rechtsform, Steuern: IHK, Finanzamt, Steuerberatung
- ·Lebensmittelrecht, Räume, Registrierung: Lebensmittelüberwachung vor Ort
- ·Bio-Fragen: Ihre Bio-Kontrollstelle
- ·Markenrecherche: DPMA und EUIPO, bei Zweifeln eine Fachkanzlei
- ·Verpackungen: Zentrale Stelle Verpackungsregister
Nach der ersten Dose
Mit der ersten Lieferung beginnt der eigentliche Aufbau der Marke. Sie sehen, wie Ihre Dose bei der Kundschaft ankommt, und können mit Ihrem Ansprechpartner über Nachbestellung, weitere Füllmengen oder weitere Sorten sprechen. Weitere Füllmengen auf Anfrage. Ein neues Motiv braucht einen neuen Etikett-Check. Ein unverändertes Motiv bestellen Sie per Mail nach; wir speichern Ihre Druckdatei dafür.
Fragen vor der Gründung
Vor dem Start lohnt es sich, einige Punkte für sich zu klären. Für wen ist die Marke gedacht, und wo wird die Dose verkauft? Wer übernimmt Gestaltung, Etikett und Kundenservice? Wie viele Dosen sollen es zu Beginn sein, und wie läuft die Nachbestellung? Wer ist Ansprechpartner für Fragen der Kundschaft? Diese Fragen helfen dabei, das Angebot von MATCHASHOCK und Ihren eigenen Zeitplan aufeinander abzustimmen.
Bei der Menge gibt es keine Vorgabe von uns; wie Sie die Startmenge ansetzen, finden Sie mit einem einfachen Rechenweg aus Verkaufsfläche, erwarteten Verkäufen und Puffer heraus.
Beispielhafte Reihenfolge
Die folgende Reihenfolge ist ein Beispiel und kein Rat für den Einzelfall. Die Annahme ist, dass Sie noch kein Unternehmen haben und Ihr Etikett selbst gestalten. Hat Ihr Betrieb schon ein Gewerbe, entfallen die ersten Schritte. Die Dauer der einzelnen Schritte hängt von Behörden, Gestaltung und Ihrer Planung ab; wir nennen deshalb keine Zeiten. Die voraussichtliche Lieferzeit nennen wir im Angebot. Anfrage stellen: Sobald Name und Gewerbe stehen, senden Sie uns Ihre Firmendaten. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei.
- ·Marke und Name festlegen, Register recherchieren
- ·Gewerbe anzeigen und Zuständigkeiten klären
- ·Anfrage an MATCHASHOCK mit Firmendaten senden
- ·Angebot und Schablone erhalten
- ·Etikett gestalten und prüfen lassen
- ·Druckdatei freigeben, Vorkasse zahlen
- ·Lieferung erhalten, per Mail nachbestellen
Ihr Matcha mit Ihrem Etikett
Bio-Matcha in der 30-g-Dose mit Ihrem eigenen Etikett, Etikett-Check in zwei Werktagen.
Quellen
- ·§ 14 GewO (Anzeigepflicht)
- ·Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
- ·Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion
- ·Deutsches Patent- und Markenamt
- ·Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
- ·Zentrale Stelle Verpackungsregister
- ·Industrie- und Handelskammern
Häufige Fragen: Eigene Matcha-Marke gründen
Brauche ich ein Gewerbe?
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss es nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde anzeigen (Stand: Oktober 2026). Auskunft gibt die Gewerbebehörde oder die IHK.
Wie lange dauert es bis zur ersten Dose?
Das hängt von Ihren Schritten und den Behörden ab. Die voraussichtliche Lieferzeit nennen wir im Angebot, der Etikett-Check dauert zwei Werktage.
Welche Kosten entstehen beim Start?
Es entstehen Kosten für die Gewerbeanzeige, die Gestaltung des Etiketts und die Bestellung. Die einmalige Einrichtung je Motiv und alle weiteren Kosten der Bestellung nennt das Angebot.
Prüfen Sie meinen Markennamen?
Nein. Markenrechte prüfen Sie selbst, zum Beispiel über die Register von DPMA und EUIPO, oder mit einer Fachkanzlei.
Wer hilft bei Fragen zu Lebensmittelrecht und Bio?
Die Lebensmittelüberwachung vor Ort, Ihre Bio-Kontrollstelle und die IHK. Wir beschreiben nur den Rechtsstand.
Anfrage für Ihre eigene Dose
Stückzahl, Motive und Wunschtermin angeben – Sie erhalten ein persönliches Angebot.
Angebot für Unternehmen.
Erst bei einem Auftrag geht die Druckdatei Ihres Etiketts an unseren Produktionspartner außerhalb der EU, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
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