Ratgeber
Matcha im Laden verkaufen: eigene Marke am Regal und an der Theke
Wer Matcha der eigenen Marke im Laden verkaufen möchte, braucht drei Dinge: einen Platz, an dem die Dose gefunden wird, eine Präsentation, die ohne Erklärung funktioniert, und eine korrekte Preisauszeichnung. Das gilt am Regal ebenso wie an der Theke oder auf dem Tresen eines Cafés.
Dieser Ratgeber geht auf Platzierung und Präsentation ein und nennt die Vorschriften zur Preisangabe, soweit sie im Wortlaut geprüft wurden.
Stand: Oktober 2026

Der richtige Platz im Laden
Der Platz entscheidet über die Wahrnehmung. Eine Dose, die auf Augenhöhe steht, wird eher gesehen als eine auf dem untersten Brett. Prüfen Sie im Gespräch mit dem Ladeninhaber, welche Zonen zur Verfügung stehen: das Regal bei den Tees und Heißgetränken, die Kassenzone, ein Aufsteller am Eingang oder ein Platz bei Zubehör wie Schalen und Bambusbesen.
Passende Nachbarn helfen. Matcha steht gut neben Teezubehör, Gebäck oder Getränken, die zur Zubereitung passen. Neben stark duftenden Waren wie Gewürzen oder Seifen ist der Platz weniger gut gewählt, weil das Produkt sich in dieser Umgebung nicht abhebt.
Klären Sie außerdem, wie der Laden die Ware abrechnet: Kauf zum festen Einkaufspreis oder Verkauf auf Rechnung des Markeninhabers, also in Kommission. Beides verändert Kalkulation und Risiko. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, auch zur Frage, wer bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums die Ware zurücknimmt. Der Ratgeber beschreibt den Rechtsstand mit Fundstellen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Präsentation: Die Dose muss für sich sprechen
Im Laden steht niemand daneben, der erklärt. Die Dose und ihre Umgebung müssen es leisten. Die folgenden Mittel kommen in Betracht.
- ·Gestaffelte Aufstellung: mehrere Dosen in Reihen, die vordere leicht erhöht, damit alle Etiketten sichtbar sind.
- ·Aufsteller oder Tablett in den Farben der Marke, damit die Gruppe als Einheit wirkt.
- ·Ein kurzes Schild mit Markenname, Produktart und Verwendung in einem Satz.
- ·Eine geöffnete Muster-Dose nur dort, wo der Laden das erlaubt und die Hygiene geklärt ist.
- ·Zubehör in unmittelbarer Nähe, damit Käufer die Verwendung sofort verstehen.
- ·Regelmäßiges Auffüllen und Entstauben, damit das Regal gepflegt bleibt.
Das Etikett im Regal
Im Regal steht die Dose neben anderen. Das Etikett muss deshalb aus zwei bis drei Metern Entfernung erkennbar machen, wer die Marke ist und was in der Dose steckt. Die Hierarchie aus Marke, Produktbezeichnung und Pflichtangaben, die im Ratgeber zur Gestaltung des Etiketts beschrieben ist, zahlt sich hier aus.
Auch das Material zählt. Eine matte Oberfläche wirkt im Ladenlicht ruhiger als eine glänzende, die spiegelt. Ein Deckelaufkleber, der oben liegt, ist in Regalen mit Blick von oben sichtbar. Prüfen Sie Ihr Etikett im echten Licht eines Ladens, nicht nur am Bildschirm.
Für die Verantwortung gilt unverändert: Nach Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ist das Unternehmen zuständig, dessen Name oder Firma auf dem Lebensmittel steht. Nach Abs. 2 hat es sicherzustellen, dass die Lebensmittelinformationen vorhanden und richtig sind (Stand: Oktober 2026). Der Laden, der Ihre Dose verkauft, verlässt sich auf Ihr Etikett.
Preisauszeichnung am Regal
Der Laden, der an Verbraucher verkauft, muss Preise korrekt angeben. Nach § 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) ist Verbrauchern, denen Waren angeboten oder für die mit Preisen geworben wird, der Gesamtpreis anzugeben. Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben.
Hinzu kommt der Grundpreis. Nach § 4 Abs. 1 PAngV müssen Unternehmer, die Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder unverpackt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben, deutlich sichtbar und gut lesbar. Ausnahmen regelt Abs. 3, zum Beispiel für Waren mit einem Nenninhalt unter 10 Gramm. Ob und wie die Pflichten im Einzelfall greifen, erfragen Sie beim Laden, bei der IHK oder einer Beratung.
Praktisch: Klären Sie mit dem Laden, wer die Preisschilder erstellt. Liefern Sie, wenn gewünscht, einen Preisvorschlag mit Gesamtpreis und Grundpreis, den der Laden anpasst. Der Verkaufspreis bleibt die Entscheidung des Ladens.
Zusammenarbeit mit dem Laden
Ein Laden nimmt neue Marken auf, wenn er den Nutzen erkennt. Bereiten Sie ein kurzes Angebot vor: Markenidee, Produkt, Verkaufseinheit, Einkaufskonditionen, Lieferzeit und Nachbestellweg. Ergänzen Sie ein Muster der Dose, damit der Inhaber das Etikett in der Hand hält.
Legen Sie fest, wer sich um Nachbestellungen kümmert. Ein Laden schätzt es, wenn ein fester Ansprechpartner antwortet und die Nachbestellung ohne Aufwand läuft. Notieren Sie, ab welcher Restmenge nachbestellt wird und wie lange die Lieferung dauert.
Sprechen Sie außerdem über Werbung am Verkaufsort. Ein Aufsteller, ein Plakat oder eine Karte mit Zubereitungshinweis erhöht die Sichtbarkeit. Prüfen Sie, dass solche Texte keine Wirkungsversprechen enthalten; im Zweifel gibt die Lebensmittelüberwachung Auskunft.
Theke und Gastronomie
Verkaufen Sie nicht nur im Regal, sondern auch über eine Theke, etwa in einem Café oder einer Rösterei, gelten dieselben Grundsätze mit anderem Schwerpunkt. Hier sieht der Kunde die Dose beim Bezahlen und bei der Zubereitung. Ein Platz neben der Kasse, ein kleiner Aufsteller und ein Hinweis bei der Karte, dass die Dose zum Mitnehmen erhältlich ist, genügen nicht allein, wenn das Personal sie nicht anspricht. Ein Satz des Teams wirkt stärker als jedes Schild.
Schulen Sie deshalb die Mitarbeiter in wenigen Sätzen: Was ist es, wie wird es zubereitet, wo ist die Dose zu finden. Geben Sie eine Karte mit Markenname und Webadresse mit, damit Käufer nachbestellen können.
Für Getränke, die im Haus zubereitet werden, können andere Vorgaben gelten als für die verpackte Dose. Die Zuständigkeit liegt bei der Lebensmittelüberwachung vor Ort.
Welche Unterlagen der Laden von Ihnen braucht
Ein Laden entscheidet schneller, wenn die Unterlagen vollständig sind. Eine lange Mappe brauchen Sie nicht, aber diese Bausteine erleichtern das Gespräch: eine Produktbeschreibung mit Bezeichnung und Füllmenge, ein Bild des Etiketts mit lesbaren Pflichtangaben, eine Preisliste mit der Angabe netto oder brutto, die Angabe zum Mindesthaltbarkeitsdatum der aktuellen Ware und der Weg für die Nachbestellung.
Legen Sie außerdem fest, wer im Laden Ansprechpartner ist und wer bei Ihnen. Notieren Sie, was vereinbart wurde, auch zu Rücknahme und Abrechnung. Schließlich zählt Ihre Marge: Der Laden braucht seine Spanne, Sie brauchen Ihre. Rechnen Sie beides durch, bevor Sie eine Zusage geben; der Ratgeber zur Preisfindung zeigt die Kalkulationslogik.
So setzen Sie das mit MATCHASHOCK um
Dieser Abschnitt ist Werbung. Fürs Regal brauchen Sie eine Dose, die aus zwei bis drei Metern lesbar ist: Auf der Etikett-Schablone von MATCHASHOCK legen Sie Banderole und Deckelaufkleber der 30-g-Dose (Silber oder Weiß, Bio-Matcha unter EU-Bio-Kontrolle) maßgenau an, bei Bedarf mit dem optionalen Grafikservice. Läuft ein Laden gut, bestellen Sie per Mail mit gespeicherter Druckdatei nach. Keine Mindestbestellmenge, zuzüglich einmaliger Einrichtung je Motiv; alle Kosten nennt das Angebot.
Ihr Matcha mit Ihrem Etikett
Bio-Matcha in der 30-g-Dose mit Ihrem eigenen Etikett, Etikett-Check in zwei Werktagen.
Häufige Fragen: Eigene Marke im Laden verkaufen
Wo steht Matcha im Laden am besten?
Auf Augenhöhe, bei Tee und Heißgetränken oder bei Zubehör. Entscheidend sind Sichtbarkeit und passende Nachbarn; die Zonen legt der Laden fest.
Muss der Laden einen Grundpreis angeben?
Ja, wenn Dosen nach Gewicht angeboten werden: Der Laden zeichnet Gesamtpreis und Grundpreis aus, die Rechtsgrundlage nennt der Abschnitt zur Preisauszeichnung. Legen Sie dem Laden Füllmenge und Verkaufspreis je Dose schriftlich vor, damit er beides richtig auszeichnen kann.
Wer ist für die Angaben auf dem Etikett verantwortlich?
Im Laden zählt: Auf dem Etikett steht Ihr Name, also tragen Sie die Verantwortung für die Angaben (Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011); der Laden verlässt sich darauf.
Kommission oder fester Einkauf: Was ist besser?
Das hängt von Risiko und Kalkulation ab. Beide Modelle sind möglich; halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, auch zur Rücknahme bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums.
Kann ich eine Dose mit Eigenmarke auch in einem Café verkaufen?
Ja, die Grundsätze zu Platz, Präsentation und Preisangabe gelten auch an der Theke. Für zubereitete Getränke können andere Vorgaben gelten als für die verpackte Dose; Auskunft gibt die Lebensmittelüberwachung.
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