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Großhandel

Bio-Matcha im Großhandel in die Schweiz

Ihr Betrieb in der Schweiz bezieht Bio-Matcha mit denselben Linien, Gebinden und Unterlagen wie ein Betrieb in Deutschland; hinzu kommen die Angaben zur Einfuhr über die Zollgrenze. Hier stehen Lieferung, Zoll und Unterlagen im Überblick.

Lieferung in ein Nicht-EU-Land

Für die Einfuhr in die Schweiz ist die Schweizer Zollverwaltung (BAZG) zuständig; sie verlangt die üblichen Angaben zu Warenbezeichnung, Menge und Warenwert der Sendung. Die Einzelheiten zur eigenen Einfuhr klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Stelle oder einem Zollspediteur.

Gebinde und Mengen

Auch für die Schweiz stehen Gebinde zu einem und zu fünf Kilogramm bereit, ab einer laufenden Serienbestellung planen wir die Menge im Angebot bis zur Tonne als Großgebinde. Zwischen Beschaffung und Anlieferung liegt zusätzlich die Zollabfertigung an der Grenze; das Angebot nennt deshalb zu jeder Menge den konkreten Liefertermin.

Unterlagen für die Einlistung

Auf Anfrage stellen wir Spezifikationsblatt, Analysenzertifikat der aktuellen Partie und Bio-Zertifikat bereit. Für die Zollanmeldung sind zusätzlich die im Angebot genannten Handelsdaten relevant.

Warum die Partie auch beim Import frisch bleibt

Auch beim Import über die Zollgrenze bleibt der Ablauf gleich: MATCHASHOCK legt keine Kiloware auf Vorrat, sondern beschafft jede Partie erst mit Ihrer Bestellung und liefert sie mit Analysenzertifikat und den Handelsdaten für die Zollanmeldung aus.

Beispielrechnung: Bedarf pro Monat abschätzen

  • · Ein Betrieb rechnet mit 2 Gramm Matcha je zubereiteter Portion.
  • · Es werden 20 Portionen pro Tag angenommen.
  • · Der Betrieb hat 24 Öffnungstage im Monat.
2 g × 20 Portionen = 40 g Matcha pro Tag
40 g × 24 Tage = 960 g Matcha pro Monat

Rund 1 Kilogramm Matcha im Monat.

Reines Rechenbeispiel mit offengelegten Annahmen, kein Angebot.

Eigenen Bedarf mit dem Rechner ermitteln →

Unterlagen auf Anfrage

  • ·Spezifikationsblatt mit Kornfeinheit und Prüfparametern
  • ·Analysenzertifikat der aktuellen Partie
  • ·Bio-Zertifikat nach EU-Öko-Verordnung
  • ·Handelsdaten für die Zollanmeldung

So läuft die Anfrage ab

  1. 1Anfrage stellen. Betriebsart, geplante Menge in Kilogramm und Land „Schweiz“ im Formular angeben.
  2. 2Prüfung. Wir prüfen die Angaben zu Menge und Lieferland und fragen bei offenen Punkten nach.
  3. 3Angebot. Für die Lieferung über die Zollgrenze folgt danach ein Angebot mit Gebinde, Preis je Kilogramm sowie den Handelsdaten und der Lieferzeit in die Schweiz.
  4. 4Bestellung und Lieferung. Mit Ihrer Freigabe beschaffen wir die Partie und liefern sie mit Analysenzertifikat und den Handelsdaten für die Zollanmeldung.

Häufige Fragen: Matcha-Großhandel in die Schweiz

Liefert MATCHASHOCK auch in die Schweiz?

Ja. Die Lieferung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben der Schweizer Zollverwaltung (BAZG).

Was gilt für die Einfuhr in die Schweiz?

Die Schweiz liegt außerhalb der EU. Für die Einfuhr gelten die Vorgaben der zuständigen Zollstelle. Details klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Stelle oder Ihrem Zollspediteur.

Wie lange dauert die Lieferung in die Schweiz?

Kleinere Mengen lassen sich kurzfristig einsteuern, größere Mengen brauchen Vorlauf für Beschaffung und Zollabwicklung. Die genaue Lieferzeit steht im Angebot.

Ab welcher Menge kann ich bestellen?

Ab einem Kilogramm, ohne festgelegte Mindestmenge.

Welche Angaben braucht mein Zollspediteur für die Einfuhr?

Die Handelsdaten aus dem Angebot – Warenbezeichnung, Menge und Warenwert – geben wir Ihnen für die Zollanmeldung mit; die weitere Abwicklung übernimmt Ihr Zollspediteur oder die zuständige Stelle.

Anfrage: Matcha-Großhandel in die Schweiz

Menge, Rhythmus und Verwendung angeben – Sie erhalten ein persönliches Angebot.

Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, nicht an Verbraucher.