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Grundlagen

Matcha und Alkohol - was BfR und EFSA zur Kombination mit Koffein schreiben

Matcha-Mocktails und Matcha-Cocktails sind ein wachsender Trend - und Koffein trifft dabei auf Alkohol. Beide Behörden, BfR und EFSA, haben sich in ihrer Koffein-Bewertung ausdrücklich mit dieser Kombination befasst. Dieser Text gibt genau diese Aussagen wieder, mit Quelle, ohne eine eigene Handlungsempfehlung.

Was das BfR zur Kombination schreibt

Das BfR führt in seinen Fragen und Antworten aus, dass ein moderater Alkoholkonsum bis zu einem Blutalkoholspiegel von rund 0,8 Promille die Sicherheitseinordnung einer Koffein-Einzeldosis von bis zu 200 Milligramm nicht verändert. Gleichzeitig warnt das BfR ausdrücklich: Gesundheitliche Risiken könnten entstehen, wenn größere Mengen Energy-Drinks zusammen mit größeren Mengen Alkohol konsumiert werden, weil sich die Effekte beider Substanzen auf das Herz-Kreislauf-System gegenseitig verstärken könnten. Diese Aussage bezieht sich auf Energy-Drinks als konzentrierte Koffeinquelle, nicht spezifisch auf Matcha. Das BfR verwendet den Begriff "moderater Alkoholkonsum" damit als konkret messbare Größe - einen Blutalkoholspiegel, keine Anzahl an Getränken - und macht die Aussage damit unabhängig davon, welches alkoholische Getränk im Einzelfall getrunken wurde. Diese Formulierung stammt wortwörtlich aus dem öffentlich zugänglichen BfR-Dokument und wird hier unverändert mit Quellenangabe wiedergegeben, damit sich jede Leserin und jeder Leser die Originalstelle selbst ansehen kann.

Was die EFSA-Bewertung dazu festhält

Die EFSA nennt in ihrer Koffein-Bewertung von 2015 eine konkrete Zahl: Eine Koffein-Einzeldosis von bis zu 200 Milligramm bleibt auch dann in der Einordnung als unbedenklich, wenn gleichzeitig Alkohol bis zu einer Menge von rund 0,65 Gramm je Kilogramm Körpergewicht konsumiert wird - das entspricht laut EFSA einem Blutalkoholspiegel von etwa 0,08 Prozent. Diese Zahl stammt direkt aus der EFSA-Bewertung und wird hier unverändert mit Quelle wiedergegeben, nicht als eigene Grenze dieses Textes. Auch diese Zahl ist Teil derselben EFSA-Stellungnahme vom 27. Mai 2015, die auch die 200- und 400-Milligramm-Werte für Koffein enthält. Beide Aussagen - zu Koffein allein und zu Koffein zusammen mit Alkohol - stammen damit aus ein und demselben Dokument. Wer die vollständige Formulierung im englischen Original nachlesen möchte, findet sie auf der verlinkten EFSA-Themenseite zu Koffein, die die Bewertung von 2015 fortlaufend zusammenfasst.

Wie viel Koffein eine Matcha-Schale zu dieser Rechnung beiträgt

Stiftung Warentest hat am 6. April 2026 für zwölf Matcha-Produkte 15,5 bis 20 Milligramm Koffein je Gramm Pulver gemessen, eine breitere Spanne bei Wikipedia liegt bei 18,9 bis 44,4 Milligramm. Eine übliche 2-Gramm-Schale liegt damit bei 31 bis 89 Milligramm - deutlich unter den 200 Milligramm, auf die sich die genannten BfR- und EFSA-Aussagen beziehen. Ein Matcha-Mocktail mit einer solchen Schale bewegt sich damit rechnerisch in einem anderen Bereich als ein Energy-Drink, für den das BfR seine Warnung ausdrücklich formuliert. Zum Vergleich: Ein einzelner Energydrink, auf den sich die BfR-Warnung in erster Linie bezieht, liegt laut Wikipedia je nach Marke bei 80 bis 400 Milligramm je 250-Milliliter-Dose. Eine Matcha-Schale mit 31 bis 89 Milligramm bewegt sich damit am unteren Ende dieser Spanne. Auch bei alkoholischen Mixgetränken gilt: Nicht die Getränkeart, sondern die tatsächliche Milligrammzahl entscheidet über die Einordnung nach BfR und EFSA. Ein Matcha-Cocktail mit einer kräftig dosierten 4-Gramm-Koicha-Schale käme rechnerisch auf 62 bis 178 Milligramm und rückt damit näher an die 200-Milligramm-Marke heran als eine dünne 2-Gramm-Schale.

Warum die Gesamtmenge des Abends zählt

Wer an einem Abend mehrere koffeinhaltige Getränke kombiniert - etwa einen Espresso Martini, einen Matcha-Cocktail und zusätzlich eine Cola - summiert die Koffeinmengen aus allen Quellen. Die 200-Milligramm-Marke aus der BfR- und EFSA-Einordnung bezieht sich immer auf die Gesamtmenge, nicht auf ein einzelnes Glas. Eine vollständige Übersicht der Koffeinwerte gängiger Getränke steht im Wissensartikel "Koffein-Tabelle: Kaffee, Espresso, Matcha, Cola und Mate im mg-Vergleich". Wer an einem Abend mehrere alkoholische Getränke mit Koffeinzusatz plant, kann dieselbe Additions-Logik anwenden, die auch für alkoholfreie Tage gilt: jede einzelne Quelle in Milligramm notieren, addieren, mit den 200- und 400-Milligramm-Werten vergleichen. Die zusätzliche Alkoholmenge bewertet diese Rechnung nicht mit - dafür gelten die getrennt genannten Werte zum Blutalkoholspiegel.

Ein Punkt, den beide Quellen offen lassen

Weder das BfR noch die EFSA machen in den hier zitierten Texten eine Aussage darüber, wie sich Alkohol auf die Wahrnehmung von Koffein oder umgekehrt Koffein auf die Wahrnehmung von Alkohol auswirkt. Die Verbraucherzentrale NRW verweist in ihrer Übersicht zu Koffeinpulver und Energy-Shots zusätzlich auf "schwerwiegende Komplikationen von hohen Dosen an Koffein in Kombination mit Alkohol oder starker körperlicher Anstrengung", weist dabei aber selbst auf eine unzureichende Studienlage hin. Dieser Text gibt diese Einschränkung unverändert wieder, statt sie zu einer eigenen Aussage zu verdichten. Diese Zurückhaltung der Verbraucherzentrale NRW ist bemerkenswert, weil sie zeigt, dass selbst spezialisierte Verbraucherorganisationen nicht jede denkbare Kombination mit einer eigenen Zahl belegen können. Dieser Text übernimmt diese Zurückhaltung, statt eine eigene Grenze zu erfinden, wo die Quellen selbst keine nennen.

Matcha unterscheidet sich in der Zusammensetzung von Energy-Drinks

Die BfR-Warnung zu Koffein und Alkohol bezieht sich ausdrücklich auf Energy-Drinks in größeren Mengen. Energy-Drinks enthalten neben Koffein häufig zugesetzten Zucker oder Süßstoffe sowie weitere Zutaten wie Taurin. Matcha ist demgegenüber gemahlenes Teeblatt ohne solche Zusätze; sein Koffeingehalt stammt allein aus der Pflanze. Diese Beschreibung ist eine Aussage über die Zusammensetzung der jeweiligen Produkte, keine Bewertung, welches der beiden "besser" ist - beide enthalten Koffein und fallen damit unter dieselben Behörden-Zahlen.

Rechenbeispiel für einen Abend mit mehreren Getränken

Ein Matcha-Mocktail mit einer 2-Gramm-Schale liefert rechnerisch 31 bis 89 Milligramm Koffein. Ein zusätzlicher Espresso Martini mit einem 30-Milliliter-Espresso-Shot bringt laut Wikipedia rund 40 weitere Milligramm mit. In Summe liegt ein solcher Abend bei 71 bis 129 Milligramm - unter der 200-Milligramm-Marke, auf die sich die zitierten BfR- und EFSA-Aussagen zur Kombination mit Alkohol beziehen. Kommt noch ein dritter koffeinhaltiger Drink dazu, lohnt sich dieselbe Rechnung erneut, bevor man sich auf eine Schätzung verlässt.

Was dieser Text nicht leistet

Hier stehen Mengenangaben aus veröffentlichten Quellen, keine gesundheitliche Beratung. Dieser Text ordnet Zahlen von Behörden und Testinstituten ein und nennt, von wem sie stammen - er trifft keine eigene Einschätzung, gibt keine Diagnose und spricht keine Empfehlung für eine bestimmte Menge aus. Wer eine gesundheitliche Frage hat, klärt sie ärztlich - bei akuten Beschwerden in der Apotheke oder bei der Ärztin beziehungsweise dem Arzt, nicht mit einem Wissensartikel aus dem Internet.

Für wen dieses Thema in die Beratung gehört

Wer Medikamente einnimmt, eine Herz-Kreislauf-Vorerkrankung hat oder unsicher ist, wie sich Koffein und Alkohol im eigenen Fall zueinander verhalten, bespricht das mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Apotheke. Ein Wissensartikel kann die veröffentlichten Zahlen und Einordnungen von BfR und EFSA wiedergeben, er kann keine individuelle Risikoeinschätzung vornehmen. Das gilt insbesondere für Personen, die regelmäßig Medikamente gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen einnehmen, da sowohl Koffein als auch Alkohol grundsätzlich mit bestimmten Wirkstoffen wechselwirken können - eine Frage, die ausschließlich in die pharmazeutische oder ärztliche Beratung gehört. Eine kurze Nachfrage in der Apotheke ist dafür oft schon ausreichend und schnell erledigt.

Ein Matcha-Mocktail ohne Alkohol als Alternative

Wer die Bitternote von Matcha im Glas mag, aber an einem Abend auf die Kombination mit Alkohol verzichten möchte, findet dafür alkoholfreie Rezepturen im Wissensartikel-Bereich zu Matcha-Mocktails. Die Grundzutat bleibt in jedem Fall dieselbe: Der MATCHASHOCK Bio-Matcha, laborgeprüft auf Pestizide, Schwermetalle und Radionuklide, ist in der 30-Gramm-Dose für 25,00 Euro (Grundpreis 833,33 Euro je Kilogramm) oder in der 180-Gramm-Dose für 108,00 Euro (Grundpreis 600,00 Euro je Kilogramm) erhältlich - letztere eignet sich für alle, die regelmäßig größere Runden mit Matcha-Getränken vorbereiten. Die Zubereitung bleibt in beiden Fällen dieselbe wie bei einer klassischen Schale: Pulver mit etwas Flüssigkeit anrühren, dann die restliche Menge dazugeben.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

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