Kaufberatung
Matcha für Betriebskantinen – Kennzeichnung, HACCP und Bedarf
Ja, Matcha lässt sich in einer Betriebskantine neben Kaffee und Tee anbieten. Hier steht, welche Kennzeichnungs- und Hygienepflichten für die Gemeinschaftsverpflegung gelten, wie eine Beispielrechnung für den Bedarf aussieht und wie eine Anfrage im Großhandel abläuft.
Matcha als Zusatzangebot in der Kantine
Betriebskantinen bieten neben dem Mittagessen meist schon einen Getränkebereich mit Kaffee und Tee an. Eine Matcha-Station lässt sich dort mit geringem Aufwand ergänzen: ein Wasserkocher, ein Sieb oder Milchaufschäumer und das Pulver reichen als Ausstattung, ein zusätzliches Gerät ist nicht nötig. Für Kantinen, die ohnehin einen Latte-Bereich mit Milchaufschäumer betreiben, lässt sich Matcha direkt in denselben Arbeitsablauf integrieren wie ein zusätzliches Sirup- oder Pulverangebot. Für Kantinen mit Selbstbedienung reicht ein beschriftetes Gefäß mit Portionslöffel und einer kurzen Zubereitungsanleitung; für Kantinen mit Ausgabepersonal lässt sich die Zubereitung genauso in den bestehenden Ablauf an der Getränkeausgabe einbauen wie Kaffee oder Tee.
Kantinen zählen zur Gemeinschaftsverpflegung
Betriebskantinen fallen unter die Gemeinschaftsverpflegung und damit unter dieselben Regeln wie jeder andere Gastronomiebetrieb. Nach Artikel 5 der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene ist jeder, der gewerblich Lebensmittel behandelt oder abgibt, zur Einrichtung, Dokumentation und laufenden Anwendung eines HACCP-Konzepts verpflichtet, mit Ausnahme der reinen Urproduktion. Die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) konkretisiert das für Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung ausdrücklich mit. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Größe der Kantine oder davon, ob sie intern betrieben oder an einen externen Caterer vergeben ist. Zur Gemeinschaftsverpflegung zählen neben klassischen Betriebskantinen auch Kasinos in Verwaltungsgebäuden, Werkskantinen in der Produktion und kleinere Mitarbeiterküchen in Bürogebäuden – die rechtliche Einordnung richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach der Größe oder dem Namen der Einrichtung.
Allergenkennzeichnung in der Kantine
Zusätzlich gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011: Kantinen müssen ihre Gäste über die 14 EU-weit kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene informieren, auch bei loser, nicht vorverpackter Ware am Ausgabeband. Die Information kann schriftlich, etwa als Aushang oder auf dem Speiseplan, oder mündlich durch geschultes Personal mit hinterlegter schriftlicher Dokumentation erfolgen. Matcha selbst gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen; wird es mit Milch als Latte angeboten, bleibt die Milch wie gewohnt kennzeichnungspflichtig, genau wie bei jedem anderen Milchgetränk im Angebot. Viele Kantinen führen die Allergenkennzeichnung ohnehin schon digital über eine Speiseplan-Software oder eine App, in die sich eine neue Zutat wie Matcha genauso einpflegen lässt wie jede andere Zutat im Mittagsangebot – ein separates System eigens für das Getränkeangebot ist dafür nicht nötig.
Was eine neue Zutat für das bestehende System bedeutet
Für eine Kantine, die bereits ein funktionierendes HACCP-Konzept betreibt, ist Matcha eine zusätzliche trockene Zutat, die in die Lagerhaltung (dunkel, kühl, aber nicht im Kühlschrank) und in die bestehende Allergendokumentation aufgenommen wird – kein neues Konzept, sondern eine Ergänzung des vorhandenen Systems. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Rezepturänderung, etwa bei einem Matcha-Latte mit Milch, in der Dokumentation nachvollziehbar bleibt. Für die Lagerung reicht ein trockener, dunkler Vorratsraum oder Schrank, wie er für andere trockene Zutaten wie Kaffeepulver oder Teebeutel ohnehin schon vorhanden ist – ein separater Lagerbereich eigens für Matcha ist nicht nötig.
Beispielrechnung für den Bedarf
Als Rechenbeispiel mit offengelegter Schätzung: Eine Kantine mit 300 Essern am Tag, von denen sich schätzungsweise 5 Prozent für eine Matcha-Zubereitung entscheiden, kommt auf etwa 15 Portionen à 2 Gramm täglich, also 30 Gramm am Tag beziehungsweise rund 600 Gramm im Monat bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei einer größeren Kantine mit 800 Essern und derselben Annahme wären es rund 80 Gramm am Tag oder etwa 1,6 Kilogramm im Monat. Für eine kleinere Kantine mit 100 Essern und derselben 5-Prozent-Annahme wären es dagegen nur rund 10 Gramm am Tag oder etwa 200 Gramm im Monat – die Größenordnung skaliert also weitgehend linear mit der Anzahl der Esser. Diese Zahlen sind Annahmen zur Orientierung und keine belegte Branchenkennzahl.
Wie eine Anfrage über /b2b üblicherweise abläuft
Für gewerbliche Bestellungen ist matchashock.de/b2b die vorgesehene Anlaufstelle. Üblich ist, dass die Kantine oder der zuständige Caterer Angaben zu Betriebsgröße, gewünschter Menge und Liefertakt macht, woraufhin ein individuelles Angebot mit Konditionen und Rechnungsdetails folgt. Welche Unterlagen im Detail benötigt werden und wie oft geliefert werden kann, klärt sich erst in der jeweiligen Anfrage. Bei Kantinen, die über einen externen Caterer betrieben werden, empfiehlt es sich, vorab zu klären, ob die Anfrage über den Caterer selbst oder über die Personalabteilung des Unternehmens läuft, damit Rechnung und Lieferadresse von Anfang an korrekt zugeordnet werden.
Mindestmenge, Rechnung und Qualität
Eine öffentlich genannte Mindestabnahmemenge gibt es nicht – Menge, Liefertakt und Konditionen werden individuell über matchashock.de/b2b abgestimmt, ebenso die Rechnung mit Firmenanschrift und Steuernummer. Für Kantinen, die auf eine geprüfte Zutat Wert legen, ist das Pulver bio-zertifiziert nach der Kontrollstelle DE-ÖKO-006, trägt die Kennzeichnung CN-BIO-141 und wird im Labor auf Rückstände geprüft – eine relevante Grundlage für die Auswahl eines Lieferanten in der Gemeinschaftsverpflegung, insbesondere wenn die Kantine selbst mit Bio-Angeboten wirbt oder ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept verfolgt. Auch hier gilt: Für eine erste Testphase reicht eine reguläre Bestellung aus dem Shop, bevor eine laufende Belieferung mit fester Rechnung über /b2b vereinbart wird.
Geschmack und Zubereitungsformen für den Ausgabebereich
Für die Kantinenausgabe eignen sich dieselben Grundformen wie in jedem anderen Getränkebereich: eine klassische Schale mit heißem Wasser für Eilige, ein Latte mit aufgeschäumter Milch für alle, die es milder mögen, und im Sommer eine kalte Variante mit Eiswürfeln. Geschmacklich ist das Pulver grasig-cremig mit leichter Süße, ohne die Röstnoten von Kaffee – ein kurzer Hinweis am Ausgabeband hilft neuen Gästen, die das Angebot zum ersten Mal sehen, sich schneller zu entscheiden.
Erst testen, dann laufend beliefern lassen
Viele Kantinen starten mit einer kleineren Testmenge, um die tatsächliche Nachfrage über einige Wochen zu beobachten, bevor eine größere laufende Belieferung über /b2b vereinbart wird. Das reduziert das Risiko, zu viel oder zu wenig Pulver auf Vorrat zu haben, und liefert gleichzeitig die Grundlage für eine realistischere Beispielrechnung als die grobe Schätzung oben, weil dann echte Verbrauchszahlen aus dem eigenen Betrieb vorliegen.
Der nächste Schritt
Für die Aufnahme ins Kantinenangebot ist die Anfrage über matchashock.de/b2b der vorgesehene Weg – dort werden Menge, Liefertakt und Rechnung individuell geklärt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.



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