Vergleich
Kapsel oder Schale: was Grüntee-Extrakt vom gemahlenen Blatt trennt
Grüntee-Kapseln und Matcha-Pulver sehen nach demselben Rohstoff aus, werden aber völlig unterschiedlich eingeordnet. Die EFSA hat für Extrakte aus Nahrungsergänzungsmitteln bei 800 Milligramm EGCG am Tag einen kritischen Punkt gesetzt, während Aufguss und Matcha-Pulver laut Verbraucherzentrale als sicher gelten. Dieser Vergleich erklärt, woher der Unterschied kommt.
Was ein Tee-Extrakt ist und was er nicht ist
Die Leitsätze für Tee definieren Tee-Extrakt als wässrigen Auszug aus Tee, bei dem dem Aufguss Wasser entzogen wurde, und halten fest, dass ein Tee-Extrakt üblicherweise nicht zum Direktverzehr bestimmt ist. Auch ein sehr starker Aufguss, der erst durch Verdünnung trinkfertig wird, fällt darunter. Ein Extrakt ist also ein Konzentrat: Man löst aus dem Blatt heraus, was sich lösen lässt, und zieht dann das Wasser ab. Übrig bleibt ein Pulver, das ein Vielfaches des Ausgangstees im Gramm trägt und in Kapseln oder Tabletten abgefüllt wird. Matcha entsteht auf dem entgegengesetzten Weg: Nichts wird herausgelöst, nichts weggelassen. Das gedämpfte, entrippte Blatt wird als Ganzes zu Pulver gemahlen. Wie weit zwei Erzeugnisse ganz ohne Aufkonzentrierung auseinanderlaufen können, zeigt „Sencha oder Matcha? Zwei Grüntees aus derselben Pflanze im Vergleich“. Beide Produkte stammen aus derselben Pflanze, aber das eine ist ein isolierender, das andere ein erhaltender Prozess.
Die 800-Milligramm-Marke der EFSA gilt für Extrakte
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat in ihrem Gutachten von 2018 zu Grüntee-Catechinen 800 Milligramm EGCG am Tag als kritischen Punkt benannt, bezogen ausdrücklich auf die Aufnahme aus Nahrungsergänzungsmitteln. Grundlage sind Studien, in denen Extrakt-Präparate ab dieser Menge über vier Monate und länger mit erhöhten Leberwerten einhergingen. Die Verbraucherzentrale nennt denselben Wert als Tagesobergrenze für EGCG aus allen Quellen und bezieht die Regelung ausdrücklich auf konzentrierte Grüntee-Extrakte in Nahrungsergänzungsmitteln. Wichtig ist die Bezugsgröße: Es geht um konzentrierte Extrakte in Kapselform, nicht um Tee. Für Produkte mit isoliertem Epigallocatechingallat als Zutat nennt die Verbraucherzentrale außerdem eine Grenze von höchstens 150 Milligramm Extrakt je Portion bei einer Tageshöchstmenge von 300 Milligramm. Wer eine Kapsel nimmt, sollte deshalb die Deklaration lesen, weil die Menge je Kapsel stark schwankt und mehrere Präparate parallel sich addieren. Bei losem Blattpulver stellt sich diese Frage in dieser Form nicht.
Wie viel EGCG über Tee überhaupt zusammenkommt
Die EFSA beziffert die mittlere tägliche Aufnahme von EGCG aus Grüntee-Aufguss in der EU auf 90 bis 300 Milligramm, bei Vielkonsumenten auf bis zu 866 Milligramm. Die Verbraucherzentrale nennt für Katechine aus regelmäßigem Teekonsum dieselbe Spanne von 90 bis 300 Milligramm am Tag und ordnet sie deutlich unter der Sicherheitsgrenze ein. Diese Zahlen zeigen die Größenordnung, in der sich Tee bewegt: Wer mehrere Tassen am Tag trinkt, landet im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Eine einzelne Kapsel kann dagegen die Menge mehrerer Kannen auf einmal liefern, ohne dass es beim Schlucken auffällt. Der Unterschied ist also nicht der Stoff, sondern die Dosis und das Tempo, mit dem sie zusammenkommt. Wie viel EGCG rechnerisch in einer einzelnen Schale steckt, steht in „EGCG in Matcha: wie viel in einer Schale steckt“.
Wo die Verbraucherzentrale die Trennlinie zieht
Der entscheidende Satz der Verbraucherzentrale ist kurz: Grüntee-Produkte als Tee-Aufguss oder Matcha-Pulver gelten als sicher. Die kritische Bewertung gilt konzentrierten Extrakten, also Kapseln, Tabletten und hoch dosierten Pulvern, nicht dem Getränk. Diese Trennung ist für den Alltag praktisch, weil sie eine oft gestellte Frage beantwortet: Matcha ist kein Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein Lebensmittel, genauer ein Tee im Sinne der Leitsätze. Es gilt kein Tageshöchstwert für EGCG, sondern die allgemeinen Orientierungswerte für Koffein. Das BfR nennt dafür bis zu 200 Milligramm als Einzeldosis und bis zu 400 Milligramm über den Tag verteilt für Erwachsene, für Schwangere und Stillende 200 Milligramm am Tag. Bei 2 Gramm Pulver je Schale und 15,5 bis 20 Milligramm Koffein je Gramm nach der dTest-Untersuchung, über die Stiftung Warentest berichtet, sind das rechnerisch 31 bis 40 Milligramm je Schale.
Polyphenole je Gramm: die Zahlen aus dem Test
Stiftung Warentest berichtet am 6. April 2026 über die Untersuchung der tschechischen Verbraucherorganisation dTest: zwölf Produkte, davon zehn reine Pulver, bei denen auch die Polyphenole gemessen wurden. Bei den beiden empfohlenen Produkten lagen die Werte bei 107 und 123 Milligramm je Gramm Pulver. Bei 2 Gramm je Schale ergeben sich daraus rechnerisch rund 214 bis 246 Milligramm. Das passt gut in die Spanne, die EFSA und Verbraucherzentrale für die übliche Aufnahme aus Tee angeben. Der Grund für die vergleichsweise hohe Zahl je Portion liegt nicht in einer Anreicherung, sondern schlicht darin, dass beim Matcha das ganze Blattfleisch getrunken wird, während bei einem Aufguss nur der lösliche Anteil in die Tasse geht. Die Leitsätze für Tee setzen diesen löslichen Anteil auf mindestens 32 Prozent der Trockenmasse. Eine Kapsel liegt in einer völlig anderen Größenordnung, weil dort gezielt aufkonzentriert wurde.
Zutatenliste: eine Zutat gegen Kapselhülle und Hilfsstoffe
Auf einer Dose reinem Matcha steht genau eine Zutat: Matcha. Kein Trägerstoff, kein Füllstoff, kein Trennmittel, kein Süßungsmittel. Bei einer Kapsel sieht die Liste anders aus. Neben dem Extrakt stehen dort üblicherweise die Kapselhülle, häufig Hydroxypropylmethylcellulose oder Gelatine, dazu Füllstoffe wie mikrokristalline Cellulose und Trennmittel wie Magnesiumsalze von Speisefettsäuren. Gelatinekapseln sind außerdem nicht vegan. Wer Wert auf eine kurze Zutatenliste legt, hat mit Pulver die einfachere Wahl. Dazu kommt die Nachvollziehbarkeit: Bei Matcha kannst du Farbe, Geruch und Mahlgrad selbst prüfen, bei einer Kapsel siehst du nichts. Auch die Laborseite lässt sich beim Blattpulver über Analysenzertifikate nachvollziehen; das CVUA Stuttgart hat im Januar 2026 elf Matcha-Proben untersucht, in den neun Bio-Proben keine Pflanzenschutzmittel-Rückstände gefunden und die Gehalte an Arsen und Blei als unauffällig bewertet. Verwandte Pulverprodukte ordnet „Greens-Pulver im Vergleich: Matcha, Spirulina, Chlorella, Weizengras“ ein.
Dosierung: Messlöffel gegen Kapsel
Beim Pulver dosierst du sichtbar. 2 Gramm sind ungefähr ein gehäufter Bambuslöffel oder ein knapper Teelöffel, und wer es genau will, stellt eine Feinwaage daneben. Du siehst, wie viel in der Schale ist, du siehst die Farbe, du schmeckst, ob es zu stark geworden ist. Eine Kapsel ist dagegen eine Blackbox: Die Menge steht auf der Packung, im Mund merkst du nichts davon. Genau das macht ein Überschreiten leicht, besonders wenn mehrere Präparate mit Pflanzenextrakten kombiniert werden. Beim Matcha reguliert sich die Menge zusätzlich über den Geschmack, weil zu viel Pulver in zu wenig Wasser deutlich herb wird. Praktisch heißt das: Wer die Aufnahme im Griff behalten will, fährt mit einem sichtbaren, schmeckbaren Lebensmittel einfacher als mit einem Konzentrat. Wie du 2 Gramm im Alltag ohne Waage triffst, steht in „Matcha ohne Waage: so triffst du 2 Gramm im Alltag“.
Was der Vergleich für den Einkauf bedeutet
Extrakt und Pulver lösen unterschiedliche Aufgaben. Ein Extrakt ist ein Konzentrat mit einer klaren Mengenobergrenze und einer Deklaration, die man lesen muss. Matcha ist ein Lebensmittel, das man zubereitet, sieht und schmeckt, und das dabei ohne Zusatz auskommt. Wer den Weg über Kapseln geht, sollte die 800-Milligramm-Marke der EFSA kennen, die Angaben je Portion prüfen und Präparate nicht unbesehen kombinieren. Wer den Weg über das Blatt geht, braucht eine Dose, ein Sieb, eine Schale und Wasser um die 75 Grad. Preislich lässt sich das gegenrechnen: Die Dose MATCHASHOCK Bio Matcha kostet 25,00 Euro für 30 Gramm, Grundpreis 833,33 Euro je Kilogramm, daraus werden bei 2 Gramm je Schale rund 15 Schalen und damit etwa 1,67 Euro Pulveranteil je Schale. Dafür bekommst du ein Getränk mit einer Zutat, vegan, auf Pestizide, Schwermetalle und Radionuklide geprüft.
Quellen
- Verbraucherzentrale – Grünteeextrakt: Tagesobergrenze von 800 Milligramm EGCG aus allen Quellen, Katechinaufnahme aus Tee in der EU 90 bis 300 Milligramm am Tag, Tee-Aufguss und Matcha-Pulver gelten als sicher, isoliertes EGCG höchstens 150 Milligramm je Portion und 300 Milligramm am Tag ↗
- EFSA Journal 2018;16(4):5239 – Scientific opinion on the safety of green tea catechins: 800 Milligramm EGCG am Tag aus Nahrungsergänzungsmitteln als kritischer Punkt, mittlere Aufnahme aus Aufguss 90 bis 300 Milligramm am Tag, bis 866 Milligramm bei Vielkonsumenten ↗
- Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen, Neufassung vom 25.04.2022 (Deutsches Lebensmittelbuch, BMEL): Begriffsbestimmungen, Mindestgehalte und Fußnote zur Fermentation ↗
- Stiftung Warentest berichtete am 6. April 2026 über eine Untersuchung der tschechischen Verbraucherorganisation dTest: zwölf Produkte, davon zehn reine Pulver, Koffeingehalt 15,5 bis 20 Milligramm je Gramm Pulver, Polyphenole 107 bis 123 Milligramm je Gramm, zwei Produkte empfohlen mit den Gesamturteilen Sehr gut und Gut ↗
- BfR – Fragen und Antworten zu Koffein (05.01.2026), Tabelle 1: Filterkaffee 200 ml 90 mg, Espresso 60 ml 80 mg, schwarzer Tee 200 ml 45 mg, grüner Tee 200 ml 30 mg; bis 200 mg Einzeldosis und 400 mg am Tag für Erwachsene ↗
- CVUA Stuttgart – amtliche Untersuchung von elf Matcha-Proben (16.01.2026): in den neun Bio-Proben keine Pestizidrückstände nachweisbar, Arsen- und Bleigehalte unauffällig, Beschreibung von Beschattung, Dämpfen und Steinmühle ↗
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.



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