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Ratgeber

Matcha mit eigenem Logo: so funktioniert es Schritt für Schritt

Matcha mit eigenem Logo bedeutet: Sie lassen eine Matcha-Dose mit Ihrem Etikett versehen und verkaufen oder verschenken sie unter Ihrem Namen. Dafür brauchen Sie ein Logo, ein Etikett mit den vorgeschriebenen Angaben, einen Anbieter für Ware und Dose sowie eine Freigabe der Druckdatei. Dieser Ratgeber zeigt die Schritte aus Ihrer Sicht, von der ersten Überlegung bis zur Lieferung.

Der Weg besteht aus wenigen, klar trennbaren Aufgaben: Sie entscheiden, was auf das Etikett soll, Sie gestalten es, Sie lassen es prüfen und geben es frei. Die Fertigung der Dose übernimmt der Anbieter; Inhalt und Freigabe des Etiketts bleiben bei Ihnen. Die folgenden sechs Schritte zeigen, wo Sie selbst entscheiden und wo Fachstellen zuständig sind.

Stand: Oktober 2026

Matcha-Dose mit eigenem Etikett

Schritt 1: Klären, wofür das Logo auf der Dose stehen soll

Am Anfang steht keine Technik, sondern eine Frage: Wofür soll die Dose mit Ihrem Logo dienen? Ein Café möchte sie vielleicht neben der Kasse verkaufen. Ein Unternehmen verschenkt sie an Geschäftspartner. Eine Online-Marke baut ein eigenes Produkt auf. Je nach Zweck ändern sich Gestaltung, Menge und Verkaufsweg.

Notieren Sie vor der Anfrage drei Dinge: wer die Dose bekommen soll, wo sie sichtbar wird und welche Menge Dosen Sie zunächst planen. Eine genaue Zahl ist nicht nötig, eine grobe Richtung genügt. Wer klein beginnt, kann später nachbestellen. Das nimmt den Druck, schon am Anfang die endgültige Menge zu kennen.

Schritt 2: Logo und Name prüfen, bevor es gedruckt wird

Ein Logo auf einer Dose ist eine Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Deshalb lohnt sich ein Blick darauf, ob Name und Bild schon von anderen genutzt oder als Marke geschützt sind. Nach § 14 MarkenG hat der Inhaber einer eingetragenen Marke ein ausschließliches Recht. Ein Dritter darf ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren ohne Zustimmung nicht benutzen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Stand: Oktober 2026.

Die Prüfung führen Sie selbst oder mit Fachleuten durch, etwa in den öffentlichen Registern des DPMA und des EUIPO. Ein eigener Ratgeber auf dieser Website beschreibt, welche Datenbanken es gibt. Ob ein Zeichen frei ist, beurteilen im Zweifel eine Patentanwaltskanzlei oder eine Anwaltskanzlei für Markenrecht, nicht der Matcha-Anbieter.

Schritt 3: Das Etikett gestalten

Auf der 30-g-Dose liegen zwei Flächen für Ihr Motiv: die Banderole rund um den Dosenkörper und der Deckelaufkleber. Die Banderole trägt den Namen, das Logo und die Pflichtangaben. Der Deckelaufkleber ist die Fläche, die man beim Öffnen sieht, und eignet sich für ein einfaches Zeichen oder einen kurzen Text.

Für die Maße brauchen Sie eine Schablone. Mit ihr legen Sie fest, wo Schnittkanten, Ränder und sichere Bereiche liegen. Sie gestalten selbst, mit Ihrem Grafiker oder über einen Grafikservice. Am besten liegt das Logo als Vektordatei oder in hoher Auflösung vor, damit die Kanten auf der kleinen Fläche scharf bleiben. Helle Schrift auf hellem Grund und sehr feine Linien sind auf einer Dose schwer lesbar; zeigen Sie den Entwurf deshalb früh Menschen, die ihn nicht kennen. Notieren Sie, was beim ersten Lesen unklar war, und ändern Sie genau diese Stellen, bevor Sie die Datei zur Prüfung schicken.

Schritt 4: Pflichtangaben auf dem Etikett

Matcha ist ein Lebensmittel, daher gelten für das Etikett die Regeln der Lebensmittelkennzeichnung. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 legt fest, welche Angaben bei vorverpackten Lebensmitteln anzugeben sind und in welcher Mindestschriftgröße. Dazu gehören zum Beispiel die Bezeichnung des Lebensmittels, das Mindesthaltbarkeitsdatum und der Name des verantwortlichen Unternehmens. Die folgende Liste nennt Beispiele und ist keine abschließende Aufzählung. Die genaue Liste und die Fundstellen entnehmen Sie dem Verordnungstext; bei Zweifeln hilft die Lebensmittelüberwachung Ihres Landkreises oder die IHK.

Der Etikett-Check eines Anbieters ersetzt diese Prüfung nicht. Bei uns ist er eine Kontrolle auf die Punkte unserer Checkliste; die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Marke bleibt bei Ihnen.

  • ·Bezeichnung des Lebensmittels
  • ·Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens
  • ·Mindesthaltbarkeitsdatum und Loskennzeichnung
  • ·Nettofüllmenge
  • ·Angaben zur Bio-Kennzeichnung nach den EU-Bio-Vorschriften; Einzelheiten nennt das Angebot

Schritt 5: Prüfung, Freigabe und Druckdatei

Ist das Etikett fertig, schicken Sie die Datei zur Prüfung. Danach folgt die Freigabe: Mit ihr bestätigen Sie, dass Inhalt und Aussagen auf dem Etikett von Ihnen stammen und dass Sie die Verantwortung dafür tragen. Erst dann wird gedruckt. Das schützt beide Seiten, weil niemand etwas druckt, was nicht abgenommen wurde.

Haben Sie Änderungen nach der Freigabe, etwa ein neues Logo, ist das ein neues Motiv und beginnt wieder bei der Gestaltung. Planen Sie deshalb eine Probe auf Papier ein: Drucken Sie die Schablone zu Hause aus, kleben Sie sie um eine Dose oder ein Glas ähnlicher Größe und prüfen Sie, ob alles lesbar ist.

Schritt 6: Verpackungsregister und Verkauf

Vor dem ersten Verkauf klären Sie die Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister oder Ihrer IHK. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Projektplan für die eigene Matcha-Marke. Stand: Oktober 2026.

Für den Verkauf selbst gilt: Wer im Internet verkauft, braucht ein Impressum, und die Produktseite sollte nur Aussagen enthalten, die belegt sind. Täuschende Angaben sind nach § 5 UWG unlauter. Das gilt auch für einen Satz auf dem Etikett, der mehr verspricht, als er halten kann.

So setzen Sie das mit MATCHASHOCK um

Ihr Logo kommt bei uns auf eine 30-g-Dose mit Bio-Matcha unter EU-Bio-Kontrolle, Silber oder Weiß, als Banderole und als Deckelaufkleber. Vorab bekommen Sie eine Schablone mit Maßen, und wer das Logo nicht selbst in ein Etikett setzen möchte, lässt die Grafik von uns gestalten. Zwei Werktage nach Eingang Ihrer Datei liegt unser Abgleich mit der Checkliste zu den Pflichtangaben vor.

Später genügt für eine Nachbestellung eine Mail, denn Ihre Druckdatei bleibt bei uns gespeichert.

Keine Mindestbestellmenge, zuzüglich einmaliger Einrichtung je Motiv; alle Kosten, Liefergebiet (Deutschland und Österreich, andere Länder auf Anfrage) und die voraussichtliche Lieferzeit nennt das Angebot. Dieser Abschnitt ist Werbung für unser Angebot.

Ihr Matcha mit Ihrem Etikett

Bio-Matcha in der 30-g-Dose mit Ihrem eigenen Etikett, Etikett-Check in zwei Werktagen.

Häufige Fragen: Matcha mit eigenem Logo: Ablauf

Kann ich Matcha mit meinem eigenen Logo bedrucken lassen?

Ja, als Unternehmer können Sie ein eigenes Etikett mit Ihrem Logo auf eine Matcha-Dose bringen lassen. Das Logo ist Teil der Banderole und des Deckelaufklebers. Das Etikett muss zusätzlich die Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel tragen.

Was brauche ich, um Matcha mit eigenem Logo zu bestellen?

Sie brauchen ein Logo, ein fertiges Etikett nach Schablone, die Angaben zu Ihrem Unternehmen und eine Freigabe der Druckdatei. Eine Logodatei als Vektor oder in hoher Auflösung ist günstig.

Muss ich mein Logo als Marke schützen lassen?

Eine Pflicht dazu nennt das Markengesetz nicht. Wer ein Zeichen nutzt, sollte aber prüfen, ob es Rechte Dritter verletzt. Ob und wie Sie ein Zeichen eintragen, beantworten das DPMA, das EUIPO oder eine Kanzlei für Markenrecht.

Wer ist für den Inhalt des Etiketts verantwortlich?

Verantwortlich ist das Unternehmen, dessen Name auf der Dose steht, also Sie. Prüfungen eines Anbieters sind Hilfen. Zuständige Stellen für Auskünfte sind die Lebensmittelüberwachung und die IHK.

Kann ich auch eine kleine Menge Dosen mit Logo bestellen?

Bei uns gibt es keine Mindestbestellmenge, zuzüglich einmaliger Einrichtung je Motiv; alle Kosten nennt das Angebot. Kleine Mengen eignen sich als Test, bevor Sie mehr bestellen.

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Angebot für Unternehmen.

Erst bei einem Auftrag geht die Druckdatei Ihres Etiketts an unseren Produktionspartner außerhalb der EU, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.