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Ratgeber

Matcha-Dose Etikett gestalten: Aufbau, Flächen und Hierarchie

Wer ein Matcha-Dose Etikett gestalten möchte, plant zuerst die Flächen der Dose, legt dann die Reihenfolge der Informationen fest und prüft zum Schluss, ob die Pflichtangaben lesbar sind. Die Gestaltung folgt damit einer Hierarchie: Marke zuerst, Produktbezeichnung danach, Pflichtangaben so, dass sie nicht verdeckt werden.

Dieser Ratgeber beschreibt die Gestaltungslogik und nennt die gesetzlichen Vorgaben zur Darstellung, soweit sie im Wortlaut geprüft wurden.

Stand: Oktober 2026

Matcha-Dose mit eigenem Etikett

Die Flächen der Dose kennen

Bevor ein Entwurf entsteht, brauchen Sie die Maße. Eine Dose bietet mehrere getrennte Flächen: den Mantel, auf den eine Banderole gelegt wird, und den Deckel, auf den ein runder Aufkleber kommt. Beide haben unterschiedliche Aufgaben. Der Deckel ist das, was Kunden im Regal von oben und im Foto von vorn sehen. Die Banderole trägt die ausführlichen Angaben.

Fordern Sie deshalb die Schablone mit den genauen Maßen an und gestalten Sie direkt darauf, statt eine Datei anzupassen, die für andere Größen angelegt wurde. Drei Bereiche lohnen den Blick: die sichtbare Fläche, der Beschnitt und der Sicherheitsabstand. Alles, was wichtig ist, gehört in den Sicherheitsabstand, damit nichts beim Schneiden oder Aufkleben angeschnitten wird.

Prüfen Sie außerdem, ob die Banderole ganz um die Dose läuft und sich an einer Stelle überlappt. An dieser Naht sollten keine Textzeilen enden. Ein Wort, das durch die Naht geteilt wird, wirkt unsauber.

Die Hierarchie der Informationen

Ein Etikett wird nicht gelesen, sondern überflogen. Deshalb entscheidet die Reihenfolge der Elemente, ob Käufer in wenigen Sekunden erfassen, was sie in der Hand halten. Sinnvoll ist eine Staffelung in drei Ebenen.

Die erste Ebene ist die Marke: Name und Logo in der größten Schrift. Die zweite Ebene ist die Produktbezeichnung, also die Angabe, um welches Lebensmittel es sich handelt. Die dritte Ebene sind die übrigen Angaben, die klein, aber lesbar gesetzt werden. Zwischen den Ebenen sollte ein deutlicher Größenunterschied bestehen, sonst konkurrieren die Elemente miteinander.

Beschränken Sie die Zahl der Schriftarten. Zwei Schriften genügen: eine für die Marke und Überschriften, eine ruhige für den Fließtext. Mehr erzeugt Unruhe. Verwenden Sie die Schrift der Marke auch auf dem Deckel, damit beide Flächen zusammengehören.

Pflichtangaben sichtbar platzieren

Die Pflichtangaben sind Teil des Layouts und kein Anhängsel. Nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind verpflichtende Informationen an gut sichtbarer Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Sie dürfen nicht durch andere Angaben, Bildzeichen oder eingefügtes Material verdeckt, undeutlich gemacht oder getrennt werden (Stand: Oktober 2026).

Nach Art. 13 Abs. 5 müssen die Angaben nach Art. 9 Abs. 1 Buchstaben a, e und k im selben Sichtfeld erscheinen. Für Matcha sind das die Bezeichnung des Lebensmittels und die Nettofüllmenge; Buchstabe k betrifft den Alkoholgehalt und spielt hier keine Rolle. Praktisch heißt das: Bezeichnung und Füllmenge müssen aus einem Blickwinkel zusammen lesbar sein (Sichtfeld im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. k der Verordnung); sie sollten daher auf derselben Seite der Dose stehen, nicht getrennt auf Deckel und Mantel.

Alle weiteren Pflichtangaben und ihre Fundstellen sind im Ratgeber zu den Pflichtangaben auf dem Matcha-Etikett aufgeführt. Hier geht es um die Gestaltung: Planen Sie die Fläche für diese Angaben zuerst und füllen Sie den Rest danach auf, nicht umgekehrt.

Schriftgröße und Lesbarkeit

Die Verordnung nennt Mindestgrößen für die Schrift, gemessen als x-Höhe: Art. 13 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 mit Anhang IV, die Werte stehen in den Fragen unten. Die x-Höhe ist die Höhe der Kleinbuchstaben ohne Ober- und Unterlängen und nicht mit der Punktgröße identisch; messen Sie deshalb am Ausdruck, nicht am Bildschirm. Weitere Hinweise zu Schriftwahl und Maßen gibt der Ratgeber zur Etikett-Typografie.

Aufbau von Banderole und Deckel

Banderole und Deckel haben verschiedene Rollen. Die folgende Aufstellung hilft, Inhalte zuzuordnen.

  • ·Deckel: Marke und gegebenenfalls ein kurzer Zusatz wie die Produktbezeichnung. Wenig Text, klare Form.
  • ·Banderole, Vorderseite: Marke, Produktbezeichnung und Füllmenge im selben Sichtfeld.
  • ·Banderole, Rückseite: Zutatenhinweis soweit erforderlich, Mindesthaltbarkeitsdatum, Anschrift des verantwortlichen Unternehmens, Bio-Angaben.
  • ·Zubereitungshinweis: ein kurzer Satz zur Verwendung, wenn er Teil Ihrer Marke sein soll.
  • ·Gestaltungsmittel: Linien, Farbflächen und Piktogramme, die Bereiche trennen, ohne Pflichtangaben zu verdecken.

Marke, Bio-Angaben und Gestaltungsfreiheit

Die Gestaltung hat Grenzen, die nicht von der Optik, sondern vom Recht kommen. Wer Bio-Ware kennzeichnet, ist an die Kennzeichnungsvorschriften des Bio-Rechts gebunden. Dazu gehört die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle. Welche Nummer auf Ihr Etikett gehört, nennt Ihnen der Anbieter der Ware im Angebot; die Gestaltung muss den Platz dafür vorsehen.

Gesundheitsbezogene Angaben sind nur in den Grenzen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zulässig; Auskunft gibt die Lebensmittelüberwachung. Das betrifft auch Bildzeichen, die eine Wirkung nahelegen. Wer nicht sicher ist, ob ein Satz oder ein Symbol unter diese Regel fällt, fragt vor dem Druck die Lebensmittelüberwachung.

Auch die Rechte Dritter zählen. Verwenden Sie nur Schriften, Bilder und Symbole, für die Sie die Nutzungsrechte besitzen. Ein Logo, das einer fremden Marke ähnelt, kann Ansprüche auslösen; § 14 MarkenG beschreibt, was Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers untersagt ist, unter anderem das Anbringen eines verwechselbaren Zeichens auf Waren oder deren Verpackung.

Vom Entwurf zur druckfertigen Datei

Am Ende steht eine Datei, die der Druck ohne Rückfrage verarbeiten kann. Dazu gehören die richtigen Maße, ausreichender Beschnitt, eingebettete oder in Kurven umgewandelte Schriften und Bilder in genügender Auflösung. Legen Sie den Entwurf zuerst im Maßstab eins zu eins auf Papier aus und halten Sie ihn an die Dose oder eine Attrappe. So sehen Sie, ob die Schrift lesbar ist und ob die Naht stört.

Lassen Sie den Entwurf von jemandem lesen, der ihn noch nie gesehen hat. Fragen Sie nach drei Dingen: Wie heißt die Marke, was ist es, wie viel ist drin. Wenn diese Antworten nicht binnen weniger Sekunden kommen, stimmt die Hierarchie nicht.

Gleichen Sie die Angaben zum Schluss mit der Checkliste der Pflichtangaben ab und lassen Sie den Entwurf prüfen, bevor Sie ihn drucken lassen. Die Freigabe liegt nach Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 bei dem Unternehmen, dessen Name auf dem Lebensmittel steht.

So setzen Sie das mit MATCHASHOCK um

Dieser Abschnitt ist Werbung. Zur Gestaltung bekommen Sie von MATCHASHOCK die Etikett-Schablone mit den Maßen von Banderole und Deckelaufkleber der 30-g-Dose in Silber oder Weiß; wer nicht selbst setzen möchte, bucht den optionalen Grafikservice. Ihr Entwurf geht in den Etikett-Check, der in zwei Werktagen Ihre Pflichtangaben mit unserer Checkliste abgleicht. Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Marke bleibt bei Ihnen. Keine Mindestbestellmenge, zuzüglich einmaliger Einrichtung je Motiv; alle Kosten nennt das Angebot.

Ihr Matcha mit Ihrem Etikett

Bio-Matcha in der 30-g-Dose mit Ihrem eigenen Etikett, Etikett-Check in zwei Werktagen.

Häufige Fragen: Matcha-Dose Etikett gestalten

Welche Flächen hat eine Matcha-Dose für das Etikett?

Bei der angebotenen Dose sind es die Banderole am Mantel und der Aufkleber auf dem Deckel. Die genauen Maße stehen in der Schablone.

Welche Angaben müssen im selben Sichtfeld stehen?

Nach Art. 13 Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 die Angaben nach Art. 9 Abs. 1 Buchstaben a, e und k. Für Matcha sind das Bezeichnung und Nettofüllmenge.

Wie groß muss die Schrift auf dem Etikett sein?

Art. 13 Abs. 2 nennt eine x-Höhe von mindestens 1,2 mm, Abs. 3 bei Packungen unter 80 Quadratzentimetern größter Oberfläche mindestens 0,9 mm. Die Lebensmittelüberwachung gibt im Zweifel Auskunft.

Welche Werbeaussagen sind auf dem Etikett zulässig?

Gesundheitsbezogene Angaben sind nur in den Grenzen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 zulässig; Auskunft gibt die Lebensmittelüberwachung. Dieser Ratgeber beurteilt keine einzelne Angabe.

Wer gibt das Etikett frei?

Die Freigabe liegt bei Ihnen als Markeninhaber. Der Etikett-Check von MATCHASHOCK gleicht Pflichtangaben mit einer Checkliste ab.

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