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Ratgeber

Markenrecherche vor dem Namen: Register und Datenbanken im Überblick

Eine Markenrecherche ist die Suche in öffentlichen Registern danach, ob ein Name oder ein Logo bereits als Marke eingetragen ist. Sie erfolgt vor dem Druck des Etiketts, weil ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren die Rechte eines anderen berühren kann. Die wichtigsten Anlaufstellen sind das Deutsche Patent- und Markenamt, das EUIPO und der Recherchedienst TMview.

Die Register von DPMA, EUIPO und TMview sind öffentlich zugänglich; die fachliche Bewertung durch Kanzleien ist eine eigene Leistung, deren Honorare diese selbst nennen. Dieser Ratgeber beschreibt den Rechtsstand und die Wege der Recherche. Ob ein Zeichen für Ihr Vorhaben frei ist, beurteilt eine Patentanwaltskanzlei oder eine Anwaltskanzlei für Markenrecht. Stand: Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026

Matcha-Dose mit eigenem Etikett

Warum die Recherche vor dem Namen kommt

Ein Etikett ist schnell gedruckt, ein Markenname lässt sich nur mit Aufwand ändern. Wer erst nach dem Druck merkt, dass ein ähnlicher Name geschützt ist, muss neu gestalten und neu drucken. Deshalb gehört die Recherche an den Anfang, direkt nach der Namensidee und noch vor der Gestaltung.

Nach § 14 Abs. 2 MarkenG darf ein Dritter ohne Zustimmung des Inhabers ein Zeichen im geschäftlichen Verkehr nicht benutzen, wenn es mit der Marke identisch ist und für identische Waren verwendet wird, oder wenn es identisch oder ähnlich ist, die Waren identisch oder ähnlich sind und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 MarkenG werden Waren nicht schon deswegen als ähnlich angesehen, weil sie in derselben Nizza-Klasse stehen, und nicht schon deswegen als unähnlich, weil sie in verschiedenen Klassen stehen. Das macht die Bewertung zu einer Einzelfallfrage.

Die Amtsregister: DPMA und EUIPO

Das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, führt das Register der in Deutschland angemeldeten und eingetragenen Marken. Welche Suchfunktionen das Register bietet, beschreibt das Amt auf seiner Internetseite.

Ein Treffer allein sagt noch nichts über das Ergebnis aus. Entscheidend ist, ob Zeichen und Waren sich so ähneln, dass Verwechslung droht. Notieren Sie sich deshalb bei jedem Treffer die Marke, das Warenverzeichnis und den Inhaber, und lassen Sie unklare Fälle fachlich beurteilen.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, das EUIPO, führt das Register der Unionsmarken. Eine Unionsmarke gilt in allen Mitgliedstaaten. Wer nur das deutsche Register prüft, übersieht deshalb Marken, die für die gesamte Union eingetragen sind.

Das EUIPO stellt eine eigene Datenbank für die Recherche bereit. Auch hier gilt: Suchen Sie nicht nur nach dem exakten Namen, sondern nach ähnlichen Schreibweisen und Klangbildern. Eine Marke, die anders geschrieben, aber gleich gesprochen wird, kann für die Verwechslungsgefahr genauso bedeutsam sein wie ein identischer Name.

TMview als gemeinsame Suche

TMview ist ein Recherchedienst, in dem Markendaten mehrerer Ämter durchsuchbar sind. Er eignet sich für den ersten Überblick, wenn Sie nicht jedes Register einzeln aufrufen möchten. Ob der Datenbestand vollständig und aktuell genug für Ihre Entscheidung ist, prüfen Sie im Einzelfall und gleichen im Zweifel mit dem jeweiligen Amt ab.

Der Dienst ersetzt keine Prüfung durch Fachleute. Er zeigt, was eingetragen ist, nicht, ob Ihr Zeichen verwechselbar wäre. Behandeln Sie ihn als Filter: Er sortiert aus, was klar kollidiert, und markiert, was genauer angesehen werden muss.

So gehen Sie bei der Suche vor

Gehen Sie in festen Schritten vor, damit Sie nichts übersehen und später nachweisen können, was Sie geprüft haben. Halten Sie jedes Ergebnis in einer kurzen Tabelle fest, mit Datum der Abfrage.

  • ·Suchbegriffe sammeln: Name, Schreibvarianten, Wortteile, Übersetzungen
  • ·Register durchsuchen: DPMA, EUIPO und TMview
  • ·Warenverzeichnis jedes Treffers lesen: Lebensmittel, Tee, Getränke
  • ·Bildzeichen prüfen, falls ein Logo geplant ist
  • ·Treffer mit Inhaber, Aktenzeichen und Datum notieren
  • ·Unklare Fälle an eine Fachkanzlei geben

Beschreibende Namen und Unterscheidungskraft

Neben fremden Marken gibt es eine zweite Hürde, die den Namen selbst betrifft. Das Markengesetz schließt in § 8 Abs. 2 Nr. 1 Marken aus, denen für die Waren jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Nr. 2 erfasst Zeichen, die nur aus Angaben zu Art, Beschaffenheit, Menge oder anderen Merkmalen der Ware bestehen.

Ein Name, der die Ware lediglich beschreibt, ist deshalb schwer zu schützen, auch wenn ihn bisher niemand angemeldet hat. Wer eine Marke aufbauen will, wählt einen Namen, der unterscheidet, statt zu beschreiben. Ob ein Zeichen eintragungsfähig ist, entscheidet das Amt im Verfahren.

Wann Fachleute gefragt sind

Die Recherche in den öffentlichen Registern können Sie selbst durchführen. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr dagegen erfordert Erfahrung. Fachleute sind eine Patentanwaltskanzlei oder eine Anwaltskanzlei für Markenrecht. Sie bewerten Klang, Schriftbild und Bedeutung, vergleichen die Waren und schätzen das Risiko ein. Erste Orientierung bieten das DPMA und das EUIPO auf ihren Internetseiten.

Eine Beratung vor den Ausgaben für Etiketten, Website und Werbung kann Fehlinvestitionen vermeiden. Gebühren der Ämter und Honorare nennen die Ämter und Kanzleien selbst.

Recherche dokumentieren und wiederholen

Eine Recherche ist nur so viel wert, wie sich später belegen lässt. Speichern Sie deshalb zu jeder Abfrage das Datum, die Suchbegriffe, das verwendete Register und die Treffer. Legen Sie Screenshots oder Ausdrucke ab und benennen Sie die Dateien mit dem Datum, damit der Stand später nachvollziehbar bleibt.

Register ändern sich, neue Anmeldungen kommen hinzu. Eine Recherche zu Beginn des Projekts gilt deshalb nur für diesen Zeitpunkt. Wiederholen Sie die Suche kurz vor dem Druck und ein weiteres Mal, bevor Sie Ihre Marke breit bewerben. Behalten Sie auch Ihre eigene Marke im Blick, sobald sie angemeldet ist, denn Ähnlichkeiten anderer Anmelder entstehen auch später noch.

So setzen Sie das mit MATCHASHOCK um

Eine Markenrecherche gehört nicht zu unserem Angebot, und wir prüfen Ihren Namen nicht auf Kollisionen. Der Etikett-Check von MATCHASHOCK bezieht sich allein auf die Pflichtangaben unserer Checkliste; er dauert zwei Werktage. Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Marke bleibt bei Ihnen. Markenfragen klären Sie vorher mit den Registern oder mit Fachleuten.

Steht der Name, liefern wir Bio-Matcha unter EU-Bio-Kontrolle in der 30-g-Dose, Silber oder Weiß, mit Banderole und Deckelaufkleber in Ihrem Design. Die Schablone mit Maßen ist dabei, der Grafikservice optional. Ein späterer Namenswechsel ist ein neues Motiv und löst eine neue Einrichtung aus.

Bei der Menge sind Sie frei: keine Mindestbestellmenge, zuzüglich einmaliger Einrichtung je Motiv, wobei das Angebot alle Kosten nennt. Dieser Abschnitt ist Werbung für unser Angebot.

Ihr Matcha mit Ihrem Etikett

Bio-Matcha in der 30-g-Dose mit Ihrem eigenen Etikett, Etikett-Check in zwei Werktagen.

Häufige Fragen: Markenrecherche vor dem Namen

Wo kann ich prüfen, ob ein Markenname schon vergeben ist?

Sie können das Register des Deutschen Patent- und Markenamts, die Datenbank des EUIPO und den Recherchedienst TMview nutzen. Für die Bewertung der Ähnlichkeit sind Fachleute zuständig.

Reicht eine Suche im deutschen Register?

Nein, denn Unionsmarken gelten in der gesamten Europäischen Union und stehen im Register des EUIPO. Wer nur das deutsche Register prüft, sieht sie nicht.

Was bedeutet Verwechslungsgefahr?

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG besteht sie, wenn ein Zeichen einer Marke identisch oder ähnlich ist, die Waren identisch oder ähnlich sind und für das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht. Die Bewertung ist eine Einzelfallfrage.

Kann ich den Namen der Ware als Markennamen nutzen?

Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die ausschließlich beschreibende Angaben enthalten, von der Eintragung ausgeschlossen. Ob das auf Ihren Namen zutrifft, prüft das Amt im Verfahren.

Prüft MATCHASHOCK meinen Markennamen?

Nein. Unser Etikett-Check prüft die Pflichtangaben unserer Checkliste. Die Klärung Ihres Namens liegt bei Ihnen und Ihrer Beratung.

Ist eine Markenrecherche kostenlos?

Die Register von DPMA, EUIPO und der Dienst TMview sind öffentlich zugänglich; ob Gebühren anfallen, nennen die Betreiber auf ihren Seiten. Für die fachliche Bewertung durch eine Kanzlei können Kosten entstehen; deren Honorare nennt die Kanzlei.

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