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Vergleich

Wie sich ein Hersteller-Markenshop von einem gewöhnlichen Angebot unterscheidet

Auf einem Marktplatz kann dasselbe Produkt zweimal auftauchen: einmal als gewöhnliches Angebot mit Verkäufername und Preis, einmal als Teil eines eigenen Markenshops, den der Hersteller selbst gestaltet. Beide Formen sind erlaubt, beide sind neutral zu beschreiben, und beide beantworten unterschiedliche Fragen beim Einkauf.

Zwei Auftrittsformen für dasselbe Produkt auf demselben Marktplatz

Auf einem Marktplatz begegnet einem dasselbe Produkt in zwei unterschiedlichen Auftrittsformen. Die eine ist die gewöhnliche Angebotsseite: Sie zeigt Preis, Verfügbarkeit, den Namen des Verkäufers und, falls mehrere Anbieter dasselbe Produkt führen, die Auswahl zwischen ihnen. Die andere ist eine eigene Markenseite, oft Store oder Markenshop genannt, die der Hersteller selbst gestaltet und pflegt und die losgelöst von einer einzelnen Angebotsseite die gesamte Produktreihe zeigen kann. Beide Formen existieren nebeneinander und schließen sich nicht aus: Ein Hersteller kann einen eigenen Store betreiben und trotzdem erscheinen einzelne seiner Produkte weiterhin auf gewöhnlichen Angebotsseiten, auf denen auch andere Verkäufer dasselbe Produkt anbieten. Für den Einkauf bedeutet das zunächst nur, dass zwei unterschiedliche Wege zum selben Regal führen, nicht zwei unterschiedliche Qualitätsversprechen. Welche der beiden Formen zuerst angezeigt wird, hängt vom jeweiligen Suchweg ab: Eine Suche nach dem Markennamen führt eher zum Store, eine Suche nach dem allgemeinen Produktbegriff eher zu einer gewöhnlichen Angebotsseite mit mehreren Anbietern nebeneinander.

Voraussetzung für einen Markenshop: eine eingetragene Marke

Nach Angaben der offiziellen Amazon-Seite für Markeninhaber steht ein solcher Store nur Verkaufspartnern zur Verfügung, die sich zuvor bei der Amazon-Markenregistrierung angemeldet haben. Dafür ist eine aktiv eingetragene oder zumindest angemeldete Marke nötig, die dem tatsächlichen Markeninhaber gehört; nur dieser kann laut derselben Quelle die Anmeldung überhaupt vornehmen, nicht ein beliebiger Verkäufer, der das Produkt lediglich führt. Der Store selbst dient laut Amazon dazu, Kundinnen und Kunden die eigene Geschichte, die eigene Vision und die eigenen Produkte näherzubringen, ohne dass dafür Werbung auf der Plattform gebucht oder Programmierkenntnisse mitgebracht werden müssen. Wer keine eingetragene Marke besitzt, kann folglich keinen solchen Auftritt anlegen, unabhängig davon, wie viele Angebote er auf dem Marktplatz führt oder wie lange er dort schon aktiv ist.

Wer pflegt was: unterschiedliche Ansprechpartner

Eine Markenseite wird vom Markeninhaber selbst oder von dessen ausdrücklich Beauftragten gepflegt. Eine gewöhnliche Angebotsseite dagegen gehört dem jeweiligen Verkäuferkonto, das sie angelegt hat oder einer bestehenden Seite beigetreten ist – das kann der Hersteller selbst sein, ein autorisierter Vertriebspartner oder ein unabhängiger Wiederverkäufer, oft mehrere davon gleichzeitig auf derselben Seite mit unterschiedlichen Preisen und Lieferzeiten. Diese Unterscheidung entscheidet, an wen sich eine Anfrage zu Charge, Erntejahr oder Analysebericht richtet: Bei einer Markenseite ist der Ansprechpartner meist derselbe wie der Verkäufer; bei einer gewöhnlichen Angebotsseite mit mehreren Anbietern muss zuerst geklärt werden, welcher der genannten Verkäufer die konkrete Bestellung tatsächlich ausliefert, bevor eine Frage überhaupt an der richtigen Stelle ankommt und eine Antwort mit belastbaren Angaben zurückkommt.

Was das Markengesetz zur Nennung einer fremden Marke sagt

Sowohl die Beschreibung eines Markenshops als auch die eines gewöhnlichen Angebots kommt nicht ohne die Nennung der jeweiligen Marke aus. Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 2 des Markengesetzes erlaubt genau das: die Nutzung eines fremden Zeichens als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, solange sie sachlich beschreibend bleibt und den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Die Grenze liegt dort, wo eine Nennung nicht mehr beschreibt, sondern eine Zusammenarbeit oder Zustimmung des Markeninhabers andeutet, die nicht besteht, oder wo eine Marke neben dem eigenen Namen so platziert wird, dass eine Verbindung suggeriert wird. Für einen Vergleich zweier Auftrittsformen bedeutet das: Beide werden neutral benannt, keine der beiden wird empfohlen oder abgewertet, denn Paragraf 4 Nummer 1 UWG verbietet ausdrücklich, Kennzeichen, Waren oder geschäftliche Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen oder zu verunglimpfen.

Was sich für den Einkauf praktisch unterscheidet – und was nicht

Eine Markenseite kann zusätzliche Inhalte zeigen, etwa eine Übersicht der gesamten Produktreihe oder erklärende Texte und Bilder des Herstellers, während eine gewöhnliche Angebotsseite dem Standardaufbau der Plattform folgt und sich vor allem auf ein einzelnes Produkt konzentriert. Nicht verändert wird dadurch, welche Angaben eine Angebotsseite mindestens enthalten muss: Verkäuferidentität, Zutatenverzeichnis, Nettofüllmenge und die übrigen Pflichtangaben hängen am jeweiligen Angebot selbst, nicht daran, ob daneben ein Markenshop existiert oder nicht. Auch der Preis und die Versandkosten werden weiterhin auf der Angebotsseite selbst festgelegt, unabhängig von der Gestaltung einer eventuellen Markenseite. Wie sich diese Pflichtangaben im Einzelnen prüfen lassen, beschreibt „Matcha bei Amazon kaufen: acht Punkte, die du vorher prüfst“ unabhängig von der jeweiligen Auftrittsform.

Wenn ein Markeninhaber zugleich als gewöhnlicher Verkäufer auftritt

Ein Markeninhaber, der einen eigenen Store betreibt, kann parallel dazu weiterhin ganz gewöhnliche Angebote unter seinem Verkäuferkonto führen, etwa weil einzelne Produkte noch nicht in den Store eingepflegt wurden oder weil ein Teil des Sortiments über einen zusätzlichen Vertriebspartner läuft. In diesem Fall zeigt eine einzelne Angebotsseite unter Umständen beides gleichzeitig: einen Verweis auf den zugehörigen Store und im Feld darunter den Namen des konkret verkaufenden Kontos. Beide Angaben widersprechen sich dabei nicht, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen – die eine, wer die Marke vertritt, die andere, wer die konkrete Lieferung tatsächlich ausführt und damit Vertragspartner für die Rückgabe oder Reklamation ist.

Woran sich erkennen lässt, welche Auftrittsform gerade angezeigt wird

Ein Verweis oder Reiter mit dem Markennamen oberhalb der Produktbeschreibung zeigt an, dass für diese Marke ein eigener Store existiert und sich von dort aus die gesamte Produktreihe ansehen lässt. Das Feld mit dem Verkäufernamen unterhalb des Preises nennt dagegen immer die tatsächlich verkaufende Partei der konkreten Bestellung, unabhängig davon, ob im Hintergrund ein Store existiert oder nicht. Beide Angaben beantworten unterschiedliche Fragen und ersetzen sich nicht gegenseitig: Wer wissen will, wie ein Etikett unabhängig von der Auftrittsform gelesen wird, findet das in „Matcha-Etikett lesen: was auf der Dose stehen muss und was nur Werbung ist“, und wie sich der Kanal Marktplatz insgesamt in die Kaufentscheidung einordnet, beschreibt „Matcha online kaufen oder im Regal? Der ehrliche Kanalvergleich“.

Warum keine der beiden Formen als vertrauenswürdiger gilt

Es liegt nahe, aus einem gepflegten Markenshop zu schließen, das dort gezeigte Angebot sei automatisch die bessere Wahl gegenüber einem gewöhnlichen Angebot desselben Produkts. Rechtlich trägt dieser Schluss nicht: Paragraf 4 Nummer 1 UWG verbietet, Waren oder geschäftliche Verhältnisse eines Mitbewerbers herabzusetzen, und eine unbelegte Aufwertung der einen Form gegenüber der anderen liefe im Kern auf dieselbe Wertung hinaus, nur mit umgekehrtem Vorzeichen. Ob ein Angebot vollständige Pflichtangaben zeigt, eine aktuelle Charge liefert und einen erreichbaren Ansprechpartner hat, hängt am konkreten Verkäufer und an der konkreten Angebotsseite, nicht daran, ob irgendwo auf der Plattform zusätzlich ein Markenshop existiert. Beide Auftrittsformen sind deshalb hier bewusst nur beschrieben, nicht gegeneinander bewertet, und die eigentliche Prüfung bleibt bei jedem einzelnen Angebot dieselbe, unabhängig von seiner Präsentationsform. Auch ein optisch aufwendig gestalteter Store ersetzt diese Einzelprüfung also nicht, so wenig wie ein schlicht gehaltenes Angebot automatisch weniger sorgfältig geführt sein muss.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

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