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Reiseziele

Muss man Matcha beim Einreisen in die Schweiz verzollen?

Für die Einreise in die Schweiz gilt seit 2025 eine Wertfreigrenze von 150 Franken pro Person und Tag für Waren des persönlichen Gebrauchs, Matcha eingeschlossen. Zur Frage muss man Matcha beim Einreisen in die Schweiz verzollen lautet die Antwort der zuständigen Behörde: Bleibt der Gesamtwert aller mitgeführten Waren unter dieser Grenze, fällt keine Steuer an. Wird sie überschritten, ist Mehrwertsteuer auf den kompletten Warenwert fällig, nicht nur auf den übersteigenden Teil.

Die Wertfreigrenze von 150 Franken seit 2025

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, kurz BAZG, sieht für Waren zum privaten Gebrauch eine Freigrenze von 150 Schweizer Franken pro Person und Tag vor. Diese Grenze gilt seit 2025. Innerhalb dieser Grenze müssen mitgeführte Waren wie eine Dose Matcha nicht separat angemeldet oder verzollt werden, solange der Gesamtwert des Reisegepäcks darunter bleibt.

Was passiert, wenn der Gesamtwert höher liegt

Übersteigt der Wert aller mitgeführten Waren zusammen die 150-Franken-Grenze, wird laut BAZG die Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert fällig, nicht nur auf den Betrag oberhalb der Grenze. Dabei zählt der Gesamtwert aller eingeführten Waren einer Person an diesem Tag zusammen, eine einzelne Dose Matcha wird also nicht isoliert betrachtet, sondern zusammen mit allem anderen im Gepäck, etwa Kleidung oder Elektronik aus demselben Einkauf. Die fällige Steuer wird dabei nach dem in der Schweiz geltenden Mehrwertsteuersatz auf den ermittelten Warenwert berechnet, unabhängig davon, in welchem Land die einzelnen Waren ursprünglich gekauft wurden.

Muss man Matcha beim Einreisen in die Schweiz verzollen, wenn es sich um Sondermengen handelt?

Für bestimmte, als sensibel eingestufte Warengruppen wie Fleisch, Alkohol oder Tabak nennt das BAZG zusätzlich feste Höchstmengen, die unabhängig vom Wert gelten. Wer zu einer bestimmten Warengruppe unsicher ist, ob eine solche feste Höchstmenge gilt, erhält bei der BAZG-Auskunftsstelle eine Einschätzung für den Einzelfall, statt sich auf eine eigene Vermutung zu verlassen.

Warum die Freigrenze pro Person und Tag gilt

Die 150-Franken-Grenze wird pro Person und pro Kalendertag der Einreise berechnet, nicht pro Reise oder Haushalt. Wer mehrfach am selben Tag die Grenze überquert, addiert die mitgeführten Werte über den ganzen Tag zusammen. Reisen mehrere Personen gemeinsam, kann jede Person die Grenze für sich in Anspruch nehmen, die Beträge lassen sich aber nicht zusammenlegen, um für eine Familie eine höhere Gesamtgrenze zu erreichen. Wer an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen reist, kann die Freigrenze an jedem einzelnen Tag erneut in Anspruch nehmen, sie wird also nicht über die gesamte Reisedauer aufsummiert.

Der Unterschied zur Regelung beim Verlassen der EU

Die Schweizer Wertfreigrenze betrifft ausschließlich die Einreise in die Schweiz und ist unabhängig von den Regeln, die beim Verlassen eines EU-Landes gelten. Reisende, die aus Deutschland oder einem anderen EU-Staat kommen, unterliegen beim Grenzübertritt in die Schweiz allein den Schweizer Bestimmungen, nicht den deutschen Ausfuhrregeln, die für andere Warengruppen gesondert gelten können. Wer prüfen möchte, ob beim Verlassen Deutschlands zusätzliche Regeln für bestimmte Waren gelten, findet die entsprechenden Informationen beim deutschen Zoll, unabhängig von den hier beschriebenen Schweizer Einfuhrregeln.

Wie sich der Wert einer mitgebrachten Dose Matcha einordnen lässt

Eine haushaltsübliche Dose Matcha für den persönlichen Gebrauch liegt preislich deutlich unter der 150-Franken-Grenze und dürfte in den meisten Fällen allein kaum zu einer Überschreitung führen. Entscheidend ist aber immer der Gesamtwert aller an diesem Tag mitgeführten Waren zusammen, nicht der Wert der einzelnen Dose für sich genommen. Erst zusammen mit weiteren größeren Anschaffungen während derselben Reise kann der Gesamtwert in die Nähe der Grenze rücken, eine einzelne Dose Matcha allein tut das praktisch nie.

Wie eine Kontrolle an der Grenze in der Praxis abläuft

Die meisten Reisenden queren die Schweizer Grenze, ohne dass ihr Gepäck einzeln kontrolliert wird; die Wertfreigrenze gilt unabhängig davon, ob tatsächlich kontrolliert wird. Wird bei einer Kontrolle der Gesamtwert der mitgeführten Waren erfragt, ist eine vollständige und zutreffende Angabe die Grundlage für die korrekte Berechnung einer eventuell fälligen Steuer. Für die Einschätzung des eigenen Gepäcks im Einzelfall bleibt letztlich immer das BAZG die zuständige Stelle, nicht eine private Einschätzung aus einem Reiseblog oder ähnlichen Quellen. Wer unsicher ist, kann den ungefähren Gesamtwert des eigenen Gepäcks vor der Fahrt kurz zusammenrechnen und Belege für größere Anschaffungen griffbereit halten, um bei einer Nachfrage schnell antworten zu können. Das gilt unabhängig davon, ob die Grenze mit dem Auto, dem Zug oder zu Fuß überquert wird.

Warum sich die Grenze in der Praxis selten auf eine Dose Matcha auswirkt

Relevant wird die Wertfreigrenze in der Praxis vor allem bei größeren Einkäufen während einer Reise, etwa bei Kleidung, Elektronik oder mehreren hochpreisigen Lebensmitteln zusammen. Wer ohnehin nur mit Reisegepäck für den Eigenbedarf unterwegs ist und keine größeren Zusatzeinkäufe tätigt, bewegt sich in aller Regel deutlich unter der Grenze und muss sich um die einzelne Dose Matcha im Gepäck kaum Gedanken machen.

Wo sich die genauen Zahlen nachlesen lassen

Die aktuell gültigen Freigrenzen und Sondermengen für einzelne Warengruppen stellt das BAZG auf seiner Webseite bereit und aktualisiert sie bei Änderungen der Regelung. Bei Unsicherheiten zu einer konkreten Reise ist das BAZG unter der auf der Behördenseite genannten Auskunftsnummer die zuständige Stelle für eine verbindliche Einschätzung, Stand September 2026. Da sich Freigrenzen im Lauf der Zeit ändern können, lohnt sich vor einer Reise ein kurzer Blick auf die aktuelle Fassung der BAZG-Seite statt auf ältere Notizen aus einer früheren Reise.

Reisen mit Matcha in andere Länder

Wer neben der Schweiz auch andere Reiseziele plant, findet im Artikel „Matcha direkt in Japan bestellen: Zoll, Steuer und Wartezeit“ eine Einordnung zu einer ganz anderen Reiserichtung. Wie sich Matcha inzwischen auch in Schweizer Tea-Rooms verbreitet, beschreibt der Artikel „Matcha in der Schweiz: neu im Tea-Room“.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

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