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Kaufberatung

Mehrwegbecher Pflicht Café to go: muss auch Matcha Latte angeboten werden?

Mehrwegbecher Pflicht Café to go bedeutet seit dem 1. Januar 2023 nach § 33 Verpackungsgesetz: Wer Getränke wie Matcha Latte in Einwegbechern zum Mitnehmen verkauft, muss unabhängig vom Bechermaterial auch eine Mehrwegverpackung zu gleichen Konditionen anbieten. Ausgenommen sind nur sehr kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche.

Mehrwegbecher Pflicht Café to go seit 2023: was das Gesetz verlangt

Die Mehrwegangebotspflicht nach § 33 Verpackungsgesetz betrifft alle Betriebe, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen in Einweg-Lebensmittelverpackungen oder Einweg-Getränkebechern abgefüllt werden. Das schließt Cafés, Restaurants, Supermärkte, Tankstellen und Lieferdienste gleichermaßen ein. Wird Matcha Latte im Café klassisch in einem Einwegbecher aus Pappe oder Kunststoff ausgeschenkt, greift die Regel unabhängig davon, ob der Becher beschichtet oder unbeschichtet ist. Die Mehrwegvariante muss zu denselben Bedingungen angeboten werden wie die Einwegverpackung, sie darf laut Umweltbundesamt insbesondere nicht teurer verkauft werden als der Einwegbecher. Die Regelung gilt unabhängig von der Betriebsgröße, solange die beiden genannten Ausnahmekriterien nicht gleichzeitig erfüllt sind, und betrifft damit auch kleinere, unabhängige Matcha-Bars, die keine Filialkette sind.

Wie ein Mehrwegsystem für Matcha Latte im Alltag funktioniert

Konkret bedeutet die Pflicht, dass an der Theke neben dem gewohnten Pappbecher immer auch eine Mehrwegoption bereitstehen muss, etwa ein Pfandbecher aus einem Mehrwegsystem oder ein betriebseigenes Gefäß. Üblich sind dabei Pfandsysteme, bei denen der Becher gegen ein kleines Pfand ausgegeben und bei Rückgabe an derselben oder einer teilnehmenden Ausgabestelle wieder erstattet wird. Kundinnen und Kunden entscheiden frei, welche Variante sie wählen, das Café darf die Mehrwegoption nicht schlechter bewerben oder versteckt anbieten. Für Matcha Latte gilt dabei keine Sonderregel gegenüber Kaffee oder anderen Getränken, die Vorschrift knüpft ausschließlich an die Verpackungsart an, nicht an den Getränkeinhalt. Ob im Becher Matcha, Kaffee oder Tee ausgeschenkt wird, spielt für die Anwendung des Gesetzes keine Rolle.

Welche Betriebe von der Mehrwegpflicht ausgenommen sind

Eine Ausnahme gilt für sehr kleine Betriebe: Wer höchstens fünf Beschäftigte hat und über eine Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern verfügt, muss keine eigene Mehrwegverpackung bereithalten. Das betrifft typischerweise kleine Kioske, Imbissstände und kleine Coffeeshops. Diese Ausnahme gilt für kleine Matcha-Bars ebenso wie für vergleichbare Kaffeestände, wenn beide Kriterien gleichzeitig erfüllt sind. Größere Filialketten mit entsprechender Fläche oder Mitarbeiterzahl fallen dagegen auch dann unter die Pflicht, wenn eine einzelne Filiale für sich genommen klein wirkt.

Was auch ausgenommene Betriebe trotzdem leisten müssen

Auch kleine Betriebe unterhalb der Ausnahmegrenze sind nicht komplett von der Regelung befreit: Sie müssen mitgebrachte eigene Behälter der Kundinnen und Kunden befüllen, sofern das unter den geltenden Hygienevorgaben möglich ist. Für einen Matcha Latte bedeutet das, dass ein kleines Café auf Wunsch den eigenen Becher der Gäste mit Matcha und Milch befüllen kann, auch wenn es selbst keine Mehrwegverpackung anbietet. Freiwillig dürfen ausgenommene Betriebe zusätzlich eigene Mehrwegsysteme einführen, verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Was bei einem Verstoß gegen die Mehrwegpflicht droht

Die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht wird von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Rahmen der Abfallaufsicht kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Für die konkrete Bewertung eines Einzelfalls, etwa bei Unsicherheit, ob ein Betrieb unter die Ausnahme fällt, ist die jeweils zuständige Behörde vor Ort die richtige Anlaufstelle. Diese Übersicht beschreibt den Rechtsstand, ersetzt aber keine verbindliche Auskunft für den eigenen Betrieb. Da die Kontrolle über die allgemeine Abfallaufsicht läuft und nicht über eine eigene Matcha- oder Getränkeprüfung, unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Matcha-Café nicht von dem bei jedem anderen To-go-Betrieb mit Einwegverpackungen.

Wie sich die Regel im Alltag beim Matcha-Latte-Kauf zeigt

Für Gäste heißt das in der Praxis: Wer seinen Matcha Latte lieber ohne Einwegbecher trinken möchte, kann an vielen Orten nach der Mehrwegoption fragen oder gleich das eigene Gefäß mitbringen. Wer unterwegs öfter Matcha trinkt, findet praktische Hinweise zur mobilen Zubereitung im Artikel „Matcha to go: So nimmst du deinen Matcha mit ins Büro“. Für die Bestellung an der Theke selbst, etwa welche Milch- und Zuckeroptionen es üblicherweise gibt, lohnt sich ein Blick in den Artikel „Matcha im Café bestellen: Karte, Milch und Zucker verstehen“.

Was das für Cafés bedeutet, die Matcha neu ins Programm nehmen

Betriebe, die Matcha Latte neu in die Getränkekarte aufnehmen, müssen die Mehrwegangebotspflicht von Anfang an mitdenken, sobald sie das Getränk in Einwegbechern zum Mitnehmen anbieten. Praktische Hinweise zur Ausstattung eines Matcha-Angebots in der Gastronomie, von Zubehör bis Rezeptur, liefert der Artikel „Matcha in der Gastronomie anbieten: Ausstattung, Rezeptur und Karte“. Die Mehrwegfrage betrifft dabei nur die Verpackung, nicht die Zubereitung des Getränks selbst.

Warum die Regel ursprünglich eingeführt wurde

Hintergrund der Mehrwegangebotspflicht ist die Vermeidung von Einwegabfall im To-go-Bereich, der in Deutschland über Jahre stark zugenommen hatte, insbesondere bei Kaffee- und Teegetränken zum Mitnehmen. Der Gesetzgeber wollte mit § 33 Verpackungsgesetz eine gleichwertige Alternative neben der Einwegverpackung verankern, ohne den Einwegbecher vollständig zu verbieten. Für ein Getränk wie Matcha Latte, das zunehmend auch außer Haus getrunken wird, bedeutet das in der Praxis: Der Becher selbst unterliegt derselben Regel wie jeder andere To-go-Becher, unabhängig davon, ob das Getränk neu in der Karte steht oder schon lange angeboten wird.

Matcha für zuhause statt im Einwegbecher

Wer die Mehrwegfrage im Café ganz umgehen möchte, bereitet Matcha Latte einfach selbst zu. Für die eigene Küche reicht eine kleine Menge Pulver pro Schale, etwa aus einer 30-Gramm-Dose von MATCHASHOCK, dazu ein wiederverwendbares Glas oder ein eigener Thermobecher für unterwegs. Wer den Matcha Latte ohnehin regelmäßig selbst zubereitet, kommt mit der Mehrwegfrage im Café dadurch seltener überhaupt in Berührung, weil das eigene Gefäß von vornherein Teil der Zubereitung zuhause ist.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

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