Zum Inhalt springen

Keine Werbe- oder Tracking-Cookies. Mehr erfahren

Grundlagen

Bio Kontrollstelle Nummer auf Etikett angeben: das schreibt die Verordnung vor

Bio Kontrollstelle Nummer auf Etikett angeben ist keine freiwillige Zusatzangabe, sondern eine feste Vorgabe aus der EU-Öko-Verordnung für jedes Erzeugnis, das mit einem Bio-Hinweis oder dem EU-Bio-Logo beworben wird. Wer Matcha unter eigenem Etikett als Private Label anbietet, muss diese Codenummer ebenso führen wie ein Hersteller, der das Erzeugnis unter eigenem Namen erstmals in Verkehr bringt, unabhängig davon, wie klein die verkaufte Menge im Einzelfall ausfällt. Dieser Text beschreibt den Rechtsrahmen, den Aufbau der Codenummer und die Folgen einer fehlenden Angabe, ohne einen Rat für den Einzelfall zu geben; für die konkrete Umsetzung ist die zuständige Öko-Kontrollstelle die richtige Anlaufstelle.

Bio Kontrollstelle Nummer auf Etikett angeben: der Rechtsrahmen

Die Pflicht zur Angabe der Codenummer der Kontrollstelle ergibt sich aus Artikel 32 der Verordnung (EU) 2018/848, der sogenannten EU-Öko-Verordnung. Nach einer Zusammenfassung der IT-Recht Kanzlei zu einem einschlägigen Gerichtsverfahren müssen Händler bei jeglicher Werbung mit Bio-Begriffen oder Bio-Logos die Nummer der Kontrollstelle des Unternehmens angeben, welches die letzte Aufbereitungshandlung vorgenommen hat, damit die Angabe stets zu der Stelle passt, die die tatsächliche Kontrolle durchgeführt hat. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um eine eigene Marke, ein Private-Label-Erzeugnis oder eine Weiterverarbeitung handelt, solange am Ende ein Bio-Hinweis auf dem Etikett oder in der Werbung steht. Für einen Betrieb, der mehrere Erzeugnisse mit unterschiedlichen Bio-Hinweisen führt, gilt diese Pflicht für jedes einzelne Erzeugnis gesondert, nicht nur einmal für das gesamte Sortiment.

Aufbau der Codenummer nach Anhang V

Der Aufbau der Codenummer folgt einem einheitlichen, EU-weiten Schema, das oft als AB-CDE-999 beschrieben wird: Die ersten beiden Buchstaben stehen für den Ländercode, in Deutschland DE, es folgt eine kurze, sprachspezifische Bezeichnung für den ökologischen Landbau, in Deutschland ÖKO, und eine bis zu dreistellige Ziffernfolge, die eine bestimmte Kontrollstelle dauerhaft kennzeichnet und sich für diese Kontrollstelle auch bei einem Umzug oder einer Umfirmierung nicht ändert. Nach der öffentlich zugänglichen Kontrollstellen-Liste auf oekolandbau.de sowie nach dem Nachschlagewerk Wikipedia steht die Nummer DE-ÖKO-006 für die Kontrollstelle ABCERT AG mit Sitz in Esslingen, während andere Nummern jeweils anderen zugelassenen Kontrollstellen zugeordnet sind. Diese Nummern werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung dauerhaft vergeben und ändern sich für eine bestehende Kontrollstelle nicht. Welche weiteren Siegel neben der Kontrollnummer auf einer Dose vorkommen können, ordnet der Artikel „Matcha-Siegel im Überblick: was auf der Dose wirklich zählt“ ein. Der Ländercode am Anfang der Nummer verweist dabei stets auf das Land, in dem die Kontrolle tatsächlich stattfindet, nicht zwingend auf das Land, in dem ein Erzeugnis später verkauft wird, was bei international tätigen Lieferanten und grenzüberschreitenden Lieferketten zu beachten ist.

Wo die Nummer stehen muss

Nach den Angaben von oekolandbau.de muss die Codenummer bei vorverpackten Bio-Lebensmitteln im selben Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo stehen, sofern dieses Logo verwendet wird, und deutlich lesbar sowie dauerhaft angebracht sein. Wird kein EU-Logo verwendet, aber trotzdem mit einem Bio-Begriff geworben, gilt die Angabepflicht laut der zitierten Gerichtsentscheidung dennoch, und zwar für jede Form der Werbung, nicht nur für das Etikett selbst. Das schliesst nach dieser Einordnung auch Broschüren, Webseiten und andere Werbematerialien ein, in denen mit einem Bio-Hinweis geworben wird. Ein Betrieb sollte deshalb nicht nur das gedruckte Etikett prüfen, sondern auch die eigene Webseite, Produktkataloge und Anzeigen darauf durchsehen, ob die Codenummer überall dort auftaucht, wo mit einem Bio-Hinweis geworben wird, und nicht nur an einer einzigen Stelle.

Was das für ein privat gelabeltes Erzeugnis bedeutet

Bei einem Private-Label-Erzeugnis, bei dem ein Betrieb Matcha unter eigenem Namen und eigenem Etikett anbietet, bleibt die Angabepflicht für die Codenummer der Kontrollstelle unverändert bestehen. Maßgeblich ist dabei die Kontrollstelle des Unternehmens, das die letzte Aufbereitungs- oder Erzeugungshandlung vorgenommen hat, was je nach Lieferkette entweder die eigene Kontrollstelle des Betriebs oder die des vorgelagerten Herstellers sein kann, je nachdem, auf welcher Stufe der Lieferkette das Erzeugnis zuletzt aufbereitet wurde. Welche Konstellation im Einzelfall zutrifft, richtet sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung und ist mit der eigenen Öko-Kontrollstelle zu klären, da dieser Text den Rechtsstand beschreibt, aber keine Einzelfallberatung ersetzt. In der Praxis empfiehlt es sich, diese Frage bereits vor der ersten Bestellung schriftlich mit dem Lieferanten zu klären und die Antwort zusammen mit dem Spezifikationsblatt abzulegen, statt sie erst beim Etikettendruck kurzfristig zu beantworten.

Folgen einer fehlenden oder falschen Angabe

Dass eine fehlende Codenummer keine Kleinigkeit ist, zeigt eine von der IT-Recht Kanzlei zusammengefasste Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau: Das Gericht wertete das Fehlen der Öko-Kontrollstellennummer in der Werbung als Verstoß gegen Marktverhaltensregeln zum Verbraucherschutz und ordnete eine einstweilige Unterlassungsverfügung an. Diese Einordnung zeigt, dass die Angabe nicht nur eine formale Nebenpflicht ist, die sich leicht nachtragen liesse, sondern von Gerichten als wettbewerbsrechtlich relevant behandelt wird, mit entsprechenden Folgen für einen Betrieb, der sie versäumt. Eine einstweilige Unterlassungsverfügung kann dabei deutlich schneller ergehen als ein ordentliches Gerichtsverfahren, sodass ein Betrieb im Zweifel kaum Zeit hat, die fehlende Angabe nachträglich zu ergänzen, bevor bereits Kosten für ein Verfahren entstehen. Ein Betrieb sollte diese zeitliche Komponente ernst nehmen und die eigene Kennzeichnung deshalb nicht erst dann prüfen, wenn eine Beanstandung bereits vorliegt, sondern regelmäßig und unabhängig von einem konkreten Anlass. Das gilt besonders für Betriebe, die ihre Etiketten oder Werbematerialien selten aktualisieren und deshalb Gefahr laufen, eine einmal übernommene, aber inzwischen falsche Codenummer über Jahre unverändert weiterzuführen.

Was das für den Einkauf bedeutet

Für den Einkauf bedeutet das vor allem, die Codenummer der eigenen oder der vorgelagerten Kontrollstelle vor dem Druck eines neuen Etiketts schriftlich zu bestätigen und nicht aus einer älteren Vorlage zu übernehmen, da sich Zuständigkeiten bei einem Lieferantenwechsel ändern können. Ebenso lohnt sich ein Blick darauf, ob die Nummer im geplanten Layout tatsächlich im selben Sichtfeld wie ein verwendetes Bio-Logo steht, bevor eine größere Etikettenauflage in Druck geht, da ein bereits gedrucktes Etikett nur mit zusätzlichem Aufwand korrigiert werden kann. Woran sich Bio-Matcha unabhängig von der Kontrollnummer zusätzlich erkennen lässt, beschreibt der Artikel „Bio-Matcha erkennen: Siegel, Codes und Laborwerte im Blick“, und welchen Unterschied das Siegel im Anbau macht, zeigt „Bio-Matcha oder konventionell: was das Siegel im Anbau ändert“. Wer mehrere Bio-Linien parallel unter eigenem Etikett führt, sollte zudem für jede Linie einzeln prüfen, ob dieselbe Kontrollstelle zuständig ist, statt automatisch von einer einheitlichen Nummer für das gesamte Sortiment auszugehen, insbesondere wenn einzelne Linien von unterschiedlichen vorgelagerten Betrieben aufbereitet werden.

Zuständige Stelle bei offenen Fragen

Für Rückfragen zur eigenen Codenummer oder zur Zuständigkeit im konkreten Einzelfall ist die jeweils zugelassene Öko-Kontrollstelle die richtige Anlaufstelle, da sie die Nummer vergibt und den Betrieb regelmäßig kontrolliert. Für allgemeine Fragen zur Zulassung von Kontrollstellen in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. Dieser Text ersetzt keine Auskunft dieser Stellen, sondern ordnet lediglich den öffentlich bekannten Rechtsstand ein. Bei weitergehenden Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb, etwa zur Etikettengestaltung im Detail, empfiehlt sich zusätzlich eine Rückfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer auf Lebensmittelrecht spezialisierten Beratung. Eine solche Rückfrage ersetzt keine eigene Sorgfalt, liefert aber im Zweifel eine verlässliche Einschätzung, bevor ein Etikett in großer Auflage gedruckt wird.

Einordnung der genannten Quellen

Die in diesem Text genannten Angaben stammen aus einer Zusammenfassung der IT-Recht Kanzlei zu einer Gerichtsentscheidung, aus dem Informationsportal oekolandbau.de sowie, für die Zuordnung der Codenummer DE-ÖKO-006, zusätzlich aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Zu beiden Quellen besteht keine Zusammenarbeit oder geschäftliche Verbindung von MATCHASHOCK, sie werden ausschließlich zur Erklärung des Rechtsrahmens herangezogen und ersetzen keine eigene Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Kontrollstelle.

Der Weg zur Seite Matcha für Private Label

Auf der Seite Matcha für Private Label stehen die Bio-Linien ZENITH, MERIDIAN, HORIZON und TERRA für Betriebe bereit, die Matcha unter eigenem Etikett anbieten möchten, mit der zugehörigen Kontrollstellennummer DE-ÖKO-006 für die eigene Kennzeichnung. Ein individuelles Angebot für die eigene Etikettengestaltung läuft über das Anfrageformular auf dieser Seite, mit Angabe von Betriebsart und benötigter Menge, damit die Antwort die passende Bio-Linie und die zugehörige Kontrollstellennummer für das eigene Etikett gleich mit berücksichtigt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine medizinische Beratung dar.

Geöffnete MATCHASHOCK Dose mit Deckel
Laborgeprüft · Bio
MATCHASHOCK Matcha-Pulver aus der Nähe
Erste Ernte
Doppelt versiegelte Innenfolie der Dose
Doppelt versiegelt

Genug gelesen? Schmeck den Unterschied selbst.

Bio aus erster Ernte.
Laborgeprüft, doppelt versiegelt.

Fein vermahlen und mild statt bitter — deshalb schmeckt er auch pur.

  • Bio-zertifiziert, DE-ÖKO-006
  • Im Labor geprüft
  • Erste Ernte, feinste Vermahlung
  • Doppelt luftdicht versiegelt
  • Versand kostenlos in Deutschland
  • 30 g, reicht für 10–15 Tassen
5,0 von 5 · 3 Bewertungen
„Das ist der beste Matcha, den ich seit Jahren gekauft habe! Ich trinke schon lange Matcha und nutze ihn auch gerne zum Backen meiner Lieblingscookies. Die Qualität ist top! Intensiver Geschmack, sehr fein gemahlen […]. Den werde ich definitiv wieder bestellen!!“
Sabrina · Amazon, verifizierter Kauf

30 g für 25,00 € (833,33 €/kg, inkl. MwSt.)

Jetzt probieren

MATCHASHOCK Bio-Matcha, 30 g: 25,00 € (833,33 €/kg), inkl. MwSt. Versand innerhalb Deutschlands kostenlos. Bio: Kontrollstelle des Herstellers CN-BIO-141, unsere eigene DE-ÖKO-006 (ABCert) · Nicht-EU-Landwirtschaft. Diese Bewertungen stammen von unserer Amazon-Produktseite und tragen dort alle den Amazon-Vermerk „Verifizierter Kauf“ — Amazon setzt ihn nur, wenn der Artikel über das Konto der Verfasserin oder des Verfassers gekauft wurde. Wir schreiben keine Bewertungen selbst und übernehmen keine aus anderen Quellen. Mit […] gekennzeichnete Stellen haben wir weggelassen, weil sie Aussagen zur Wirkung enthalten, die wir noch nicht mit Unterlagen belegen können; nichts wurde umformuliert. Der vollständige Wortlaut steht auf unserer Amazon-Produktseite.

Weitere Wissensartikel